Erneut erschüttern Berichte über sexuellen Missbrauch von Kindern im großen Stil unser Land.
Am Montag stellte das BKA den Jahresbericht 2021 „sexuelle Gewalt an Kindern“ vor. 17.704 minderjährige Kinder wurden im letzten Jahr Opfer sexualisierter Gewalt. Das sind 49 Fälle pro Tag. Am Dienstag folgte ein Bericht aus NRW, wonach 70 Tatverdächtige und einen Hauptverdächtigen mit 30 Terabyte Datenvolumen beschlagnahmt. Das Material umfasst 3,5 Millionen Bilddateien und 1,5 Millionen Videos. Hier wurden Kleinstkinder und Säuglinge in schlimmster und schier unvorstellbarer Art sexualisierte Gewalt angetan.
Die Fallzahlen bei der Verbreitung, dem Erwerb oder der Herstellung von kinderpornografischen Materials hat sich innerhalb des letzten Jahres mehr als verdoppelt. Erschreckend dabei ist, dass das Bundeskriminalamt aufgrund der ausgesetzten Vorratsdatenspeicherung 19.150 Hinweisen aus den USA in den letzten fünf Jahren nicht nachgehen und die Täter ermitteln konnte, weil die Verbindungsdaten in Deutschland bei den Providern nicht verbindlich über einen längeren Zeitraum gespeichert werden.
Die Ampel-Parteien haben im Koalitionsvertrag sogar vereinbart, dass sie das Ermittlungsinstrument der Vorratsdatenspeicherung rechtlich abschaffen wollen. Damit wird diesen widerlichen Verbrechen an Kindern und Jugendlichen politisch Vorschub geleistet. Als Familienpolitiker, Berichterstatter für den Bereich sexuellen Kindesmissbraucht und Vater von drei Kindern macht mich das zunehmend wütend. Immer wieder bitten uns Kinderschutzorganisationen, Europol sowie das BKA, die erforderlichen rechtlichen Befugnisse und technischen Mittel bereitzustellen. Die CDU/CSU im Deutschen Bundestag fordert seit Jahren die Vorratsdatenspeicherung. In gleich zwei Positionspapieren der vergangenen Legislaturperiode haben wir gerade die Verbrechensbekämpfung mit der Verbindungsdatennutzung, verdeckte Beschlagnahmung von Daten, Ermittlungszugang zum Darknet, Personalstellen zur Strafverfolgung sowie der Erhöhung des Strafmaß bei Besitz kinderpornografischen Materials, stärker in den Fokus gerückt.
Die Vorratsdatenspeicherung war dabei ein Dauerthema für uns und scheiterte immer wieder am Koalitionspartner SPD. Es ist traurig, dass sich immer erst etwas bewegt, wenn schlimme Fälle öffentlich werden. Der EuGH hat jüngst in einem Urteil bescheinigt, das das Speichern von IP-Adressen und damit die Nachverfolgung von Straftaten unter bestimmten Voraussetzungen zum Schutz und zur Sicherheit unserer Kinder gerechtfertigt ist.
Der Schutz unserer Kinder sollte uns wichtiger sein als der Datenschutz. Wir als Union werden weiterhin für die Vorratsdatenspeicherung als wirksames Instrument zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs eintreten.. Darüber hinaus müssen Provider stärker in die Pflicht genommen werden und es braucht eine intensivere Vernetzung europäischer Behörden, die zudem personell und materiell besser ausgestattet werden.