In Berlin hat die Koalition aus SPD, Grünen und Linkspartei den Mietendeckel beschlossen.
Auch wenn die zweite Version gegenüber dem ersten Gesetzentwurf leicht entschärft wurde, greift das Gesetz massiv ins Eigentum ein.
Denn der Grundmechanismus des Mietendeckels bleibt bestehen – Mieten werden staatlich festgesetzt und gegebenenfalls durch behördliche Entscheidungen abgesenkt. Das ist Planwirtschaft und wird Mietern nicht nützen, sondern schaden, weil das Gesetz den dringend nötigen Neubau von Wohnungen behindert.
Für mich und meine Kollegen der Unionsfraktion ist der Mietendeckel klar verfassungswidrig, denn er verstößt vor allem gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes.
Der Bund hat von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht und das Mietrecht umfassend und abschließend geregelt.
Das Berliner Abgeordnetenhaus war folglich nicht befugt, den Mietendeckel zu beschließen. Wegen dieser Missachtung habe ich mich der Initiative unseres rechtspolitischen Sprechers, Dr. Jan-Marco Luczak MdB angeschlossen und unterstütze als Antragsteller die Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht auf dem Wege der abstrakten Normenkontrolle.