Wir haben diese Woche ein umfassendes Gesetzespaket zur Steuerung und Begrenzung der Migration, zur geregelten Fachkräfteeinwanderung und zur besseren Integration verabschiedet. Die zahlreichen Migrationsgesetze sind mit unserem Koalitionspartner SPD konstruktiv, vertrauensvoll und lösungsorientiert auf den Weg gebracht worden. Dieses Vorgehen sollte Vorbild sein für die weitere Zusammenarbeit in der Bundesregierung.
Die beiden Eckpfeiler des Pakets bilden das Fachkräftezuwanderungsgesetz und das Geordnete-Rückkehr-Gesetz. Beides gehört für uns zusammen: Wir ermöglichen die legale Zuwanderung von Personen, die uns helfen und die wir auf dem Arbeitsmarkt dringend brauchen, um den Wohlstand zu sichern. Zugleich setzen wir die Ausreisepflicht derer durch, die unser Land verlassen müssen, weil sie kein Bleiberecht haben. Beide Gesetze sind Teil einer steuernden Migrationspolitik, die darauf abzielt, den Zuzug qualifizierter Fachkräfte zu erleichtern und illegale Migration zu begrenzen.
Deutschland braucht aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland. Die Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten ist allerdings nur eine von drei Säulen einer umfassenden Fachkräftestrategie. Diese muss daneben auch die Fachkräftegewinnung in der EU und die Aktivierung der inländischen Potentiale umfassen.
Beim Geordnete-Rückkehr-Gesetz wurden im parlamentarischen Verfahren deutliche Verbesserungen erreicht. So ist es unseren Verhandlungsführern gelungen, den Ausreisegewahrsam zu einem scharfen Instrument auszugestalten, mit dem das Untertauchen zur Verhinderung der Abschiebung verhindert werden kann. Ebenso wichtig sind bundeseinheitliche Betretungsrechte, die die Durchführung der Abschiebung erleichtern.
Die Gesetze im Überblick:
Das Geordnete Rückkehr Gesetz
Wir beseitigen damit Fehlanreize zum rechtswidrigem Zuzug und Verbleib im Bundesgebiet und erleichtern die Abschiebung. Gleichzeitig ermöglicht das Gesetz ein härteres Vorgehen gegen straffällige Ausländer. Mit dem Gesetz wird ein neuer Duldungsstatus für Personen mit ungeklärter Identität geschaffen, die ihre Abschiebung selbst verhindern und sich als Identitätstäuscher verhalten. Dieser neue Duldungsstatus zieht zukünftig etwa ein Erwerbtätigkeitsverbot und eine Wohnsitzauflage nach sich. Um Abschiebungen konsequent durchführen zu können, wird die Vorbereitungs- und Abschiebungshaft erweitert und der Ausreisegewahrsam effizienter gemacht. Zudem wird ein bundesweites Recht zum Betreten von Wohnungen zur Suche nach Abzuschiebenden eingeführt. Darüber hinaus führen wir die Mitwirkungshaft ein, wenn der Ausländer bestimmten Anordnungen zur Identitätsfeststellung nicht nachkommt. Schließlich erlaubt das Gesetz die Einschränkung von Leistungen, wenn die Bundesrepublik nicht für die Asylverfahren zuständig ist. So sollen Fehlanreize bei der Sekundärmigration aus anderen EU-Staaten vermieden werden. Die zentrale Unterbringung von Asylsuchenden wird von derzeit sechs auf bis zu achtzehn Monate verlängert.
Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes
Mit dem Gesetz, soll im Wesentlichen die im August 2016 geschaffene Wohnsitzregelung für anerkannt schutzberechtigte Ausländer entfristet werden. Unter anderem werden die Länder in die Lage versetzt, auf ihrem Gebiet positive wie negative Wohnsitzzuweisungen vorzusehen, was zur besseren Planbarkeit von Integrationsangeboten und zur Vermeidung von Segregation beitragen soll.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Vor dem Hintergrund eines umfangreichen Fachkräftebedarfs ist Deutschland auf eine bessere Nutzung der inländischen und europäischen Fachkräftepotenziale, aber auch auf Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen. Deshalb haben wir eine maßvolle Erweiterung des bestehenden Rahmens für eine bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten beschlossen. Vor allem die Zuwanderungsmöglichkeiten für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung werden ausgebaut. Weitere wesentliche Neuerungen betreffen etwa Verbesserungen der Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Anerkennung der beruflichen Qualifikation oder eine Zuwanderungsmöglichkeit für IT-Spezialisten ohne formalen Abschluss. Zudem werden die Möglichkeiten der Einreise zur Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche erweitert. Des Weiteren wird ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren geschaffen, welches durch die Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde betrieben werden kann. Um eine Zuwanderung in die Altersgrundsicherung zu verhindern, müssen beruflich Qualifizierte über 45 Jahre ein Mindestgehalt oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung.
Wir haben eine Erweiterung der bestehenden Regelung der Ausbildungsduldung, die sogenannte 3+2-Regelung, auf staatlich anerkannte oder vergleichbar geregelte Assistenz- und Helferberufe, sofern darauf eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf folgt, beschlossen. Neben weiteren Regelungen wird eine längerfristige sogenannte Beschäftigungsduldung für Geduldete eingeführt, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind. Sie müssen seit mindestens 12 Monaten eine Duldung besitzen und seit mindestens 18 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit mindestens 35 Wochenarbeitsstunden ausüben. Um Pull-Effekte zu verhindern wurde die Beschäftigungsduldung auf reine Altfälle beschränkt (Einreise vor dem 1. August 2018). Die Möglichkeit des Erhalts einer Beschäftigungsduldung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländern –Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz.
Wir haben eine gesetzliche Regelung beschlossen, um die Bemühungen von Ausländern, insbesondere Asylbewerbern sowie Geduldeten, um eine Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit stärker zu unterstützen. Auf diese Weise kann ihre Abhängigkeit von Sozialleistungen reduziert oder vermieden werden. Die Neuregelung schließt Maßnahmen zur gezielten Unterstützung von Asylsuchenden, sich am Arbeitsmarkt zu etablieren, ein. Auch können künftig Teilnehmer an einem Integrationskurs oder an einem Kurs der berufsbezogenen Deutschsprachförderung, Arbeitslosengeld weiter beziehen. Zur Vermeidung von Fehlanreizen wurde beim Zugang von Gestatteten ohne gute Bleibeperspektive zu Integrations- und Sprachkursen eine Stichtagsregelung eingeführt.
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Um die verfassungsrechtlich gebotene Neufestsetzung der Grundleistungen für Asylbewerber, Geduldete und ausreisepflichtige Ausländer umzusetzen, haben wir Änderungen am Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen. Die Regelsätze werden angepasst. Abweichend vom SGB II und SGB XII wird eine neue, um etwa 10 % abgesenkte Bedarfsstufe für Leistungsberechtigte in Gemeinschaftsunterkünften geregelt. Zudem wird – wie im SGB II – eine neue, um etwa 20 % abgesenkte Bedarfsstufe für erwachsene Leistungsberechtigte unter 25 Jahren festgelegt, die im Haushalt der Eltern leben. Das Gesetz soll zudem fehlende Fördermöglichkeiten für studier- und ausbildungswillige Asylbewerber und Geduldete beseitigen. Asylbewerber und Geduldete in einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung (z. B. betriebliche Berufsausbildung) können zukünftig auch nach dem 15. Monat des Aufenthalts Leistungen beanspruchen. Nicht zuletzt wird eine Freibetragsregelung für die ehrenamtliche Tätigkeit aufgenommen, um stärkere Anreize für eine ehrenamtliche Beschäftigung von Flüchtlingen zu setzen.
Zweites Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken. (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz)
Wir haben eine Weiterentwicklung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes, um insbesondere den Austausch erfasster Daten über unerlaubt einreisende oder sich in Deutschland aufhaltende Ausländer zwischen den betroffenen öffentlichen Stellen zu erleichtern beschlossen. Dies erfolgt über den Ausbau der Nutzungsmöglichkeiten des Ausländerzentralregisters (AZR). Im AZR sollen auch mehr Daten gespeichert werden, um freiwillige Ausreisen zu fördern bzw. Abschiebungen zu erleichtern. Die öffentliche Sicherheit wird zudem durch erweiterte Registrierungsbefugnisse der Bundespolizei und eine stärkere Anwendung von Sicherheitsabgleichen erhöht.