Es handelt sich bei den Grauen Wölfen um die größte rechtsextreme Bewegung in Deutschland. Seit Jahren steht diese Gruppierung unter der Beobachtung unserer Verfassungsschutzbehörden. Die Bundeszentrale für politische Bildung beziffert das Personenpotenzial auf rd. 18.000 die als Mitglieder oder Sympathisanten der Ülkücü-Bewegung zuzurechnen sind. Damit ist diese Bewegung rd. fünfmal so groß wie die rechtsextreme NPD (3.600 Mitglieder). Die ultra-nationalistische Gesinnung, die durch die Überhöhung der türkischen Nation und gleichzeitige Hetze gegen alle ethnischen Nicht-Türken wie Kurden und Armenier zum Ausdruck kommt, ist menschenverachtend und stellt eine erhebliche Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar.
Bereits vor zwei Jahren habe ich mich für ein Verbot der Grauen Wölfe ausgesprochen. Diese Woche hat der Deutsche Bundestag nun in einem Antrag der Koalitionsfraktionen, an dem sich FDP und Grüne beteiligt haben, beschlossen, ein Verbotsverfahren gegen die Grauen Wölfe durch die Bundesregierung zu prüfen. Gleichzeitig sind die deutschen und europäischen Sicherheitsbehörden aufgefordert worden, alle Mittel und Wege zu nutzen, um die Grauen Wölfe und ihre Aktivitäten zu bekämpfen. Vereinsverbote sind Mittel und Ausdruck einer wehrhaften Demokratie. Ein Verbot der Grauen Wölfe kann durch ein Vereinsverbot gemäß Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz i.V.m. §3 Vereinsgesetz erlassen werden, wenn ihre Aktivitäten oder Ziele den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. Ich bin zuversichtlich, dass die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot erfüllt sind. Denn ihr biologistischer Rassismus, Antisemitismus, Antiliberalismus und ihr Streben nach einer Führerautorität richten sich deutlich gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
Mit dem Antrag machen wir eines ganz deutlich. Faschistische und rassistische Ideologien, die Angehörige anderer Ethnien und Religionen als minderwertig betrachten, dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Dies gilt unabhängig davon, ob sie deutschen oder ausländischen Ursprungs sind. Türkische Rechtsextremisten sind nicht besser als deutsche Rechtsextremisten und deshalb sollten sie auch gleich behandelt werden. Sobald das Bundesinnenministerium ein Verbot erlässt, werde ich erneut berichten und über die Ergebnisse informieren.