In dieser Woche konnte der Streit zwischen Angela Merkel und Horst Seehofer um die Frage der Zurückweisung an der deutschen Grenze endlich beigelegt werden. Nachdem die Auseinandersetzung nicht nur die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sondern unser ganzes Land über Wochen in Atem hielt, haben wir Parlamentarier diese Woche in der Fraktionssitzung deutlich gemacht, dass die seit sieben Jahrzehnten erfolgreiche Fraktionsgemeinschaft aus CDU und CSU über den individuellen Interessen einzelner steht und wir in Verantwortung für unser Land eine Verständigung erwarten. Ich bin überzeugt, dass dieses starke Zeichen der unserer Unionsfraktion letztlich den gefundenen Kompromiss begünstigt hat.
Bei allen Auseinandersetzungen kommt mir in der Sache viel zu kurz, dass wir bei der Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung schon einen großen Schritt vorangekommen sind. In der Hochphase der Flüchtlingskrise Ende 2015 sind rd. 8.000 Menschen täglich nach Deutschland gekommen. Inzwischen sind es rd. 12.000 monatlich, so dass wir uns für das Gesamtjahr 2018 die im Koalitionsvertrag vereinbarte Obergrenze von 180.000 – 220.000 voraussichtlich deutlich unterschreiten werden. Zudem unternehmen wir mit der faktischen Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Familiennachzug bei subsidiär geschützten Flüchtlingen, der Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten auf Nordafrika sowie Georgien, der Errichtung der Anker-Zentren sowie den 62 unstrittigen Punkten aus dem Masterplan Migration laufend neue Maßnahmen, um die illegale Migration noch weiter zu reduzieren.
Der strittige Punkt, das Zurückweisen von Flüchtlingen an deutschen Grenzen, die bereits in einem EU-Land einen Asylantrag gestellt haben, ist aus meiner Sicht ein Gebot europäischer Rechtsstaatlichkeit und nationaler Vernunft. Der nun gefundene Kompromiss von CDU und CSU wird dem Problem aus meiner Sicht gerecht. Es geht darum, dass Menschen, die überhaupt keine Aussicht auf Asyl in Deutschland haben, weil sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bereits einen Asylantrag gestellt haben, erst gar nicht nach Deutschland formell einreisen können. Mit der am gestrigen Abend erzielten Verständigung mit der SPD kann dieses Ziel nun erreicht werden. Künftig wird dieser Personenkreis mit dem Transitverfahren an der deutschen Grenze zurückgewiesen in den zuständigen Mitgliedstaat, sobald ein entsprechendes Abkommen mit diesem Staat abgeschlossen ist. Sollte keine Vereinbarung zustande gekommen, findet eine Zurückweisung nach Österreich im Einvernehmen mit unserem Nachbarland zurück.