Die Union ist dem Ziel, die Migration zu steuern, zu ordnen und vor allem zu begrenzen, in den letzten Jahren ein großes Stück näher gekommen. Die nationalen Beschlüsse, aber auch die Bemühungen auf europäischer und internationaler Ebene zeigen erkennbar Wirkung.
Im Jahr 2019 ist die Zahl der Asylanträge (165.938) gegenüber dem Vorjahr (2018: 185.853) erneut rückläufig gewesen und deutlich unter dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Korridor von 180.000 bis 220.000 geblieben. Das Niveau liegt sogar unter dem von 2014, also vor Beginn der Flüchtlingskrise (2014: rd. 203.000). Der kontinuierliche Rückgang der Vorjahre hat sich damit fortgesetzt. Gemessenen am Höchsttand der Flüchtlingskrise im Jahr 2016 mit 745.545 Asylanträgen bedeuten die Zugangswerte im vergangenen Jahr einen Rückgang um rd. 78 Prozent. Mit Blick auf die intensiven und kontroversen Debatten der Vergangenheit gilt es nun, diese erkennbaren Erfolge der Migrationspolitik auch offensiv nach außen zu tragen.
Eine wichtige Rolle für die konsequente Rückführung Ausreisepflichtiger spielt das Migrationspaket der Bundesregierung mit insgesamt acht Gesetzen, das neben verbesserten Rahmenbedingungen für erfolgreiche Abschiebungen (praktikablere Regelungen für Abschiebehaft, erleichterte Bedingungen für Ausreisegewahrsam, Verbleib von Identitätstäuschern in AnKER-Zentren), aber auch wichtige Regelungen zur Absicherung des Aufenthaltsstatus von geduldeten Ausländern (für 30 Monate) enthält, wenn diese zuvor mindestens 18 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, Deutschkenntnisse vorweisen können und straffrei geblieben sind.
Um weitere Migrationsanreize nach Deutschland zu vermeiden, haben wir zusätzlich das Asylbewerberleistungsgesetz angepasst und dabei Leistungen für Stromkosten und Wohninstandhaltung, die nur in Form von Sachleistungen gewährt werden, gekürzt.
Als bewährtes Instrument haben wir im Bundestag die Erweiterung der sicheren Herkunftsländer auf Georgien sowie die drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien beschlossen. Die finale Umsetzung scheitert aber an der anhaltenden Blockade der Grünen im Bundesrat.
Trotz der personellen Aufstockung von Frontex, der verbesserten Registrierung von Flüchtlingen in den griechischen und italienischen Hotspots und der stärkeren Unterstützung Griechenlands ist die Entwicklung auf europäischer Ebene insgesamt unbefriedigend. Die jahrelangen Verhandlungen zu einem gemeinsamen europäischen Asylsystem (GEAS) sind immer noch nicht zum Abschluss gekommen, insbesondere deshalb, weil sich vor allem die osteuropäischen Mitgliedsstaaten einer Verteilungsregelung auf EU-Ebene komplett verweigern.
Für die Zukunft wird es darauf ankommen, die Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber konsequenter umzusetzen, die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten zu verbessern, Anreize für illegale Migration nach Deutschland zu verhindern und konkrete Hilfe für Schutzbedürftige durch finanzielle Beteiligung sowie Lieferung von Zelten und Betten vorrangig in der Türkei und den europäischen Ankunftsländern zu leisten, nachdem Deutschland seit 2015 den größten humanitären Beitrag in der Flüchtlingshilfe geleistet hat.
Für mehr Informationen zur Migrationspolitik und eine Übersicht aller Gesetze siehe: hier