Der Weg für eine Grundgesetzänderung zur Schaffung eines Sondervermögens für die Bundeswehr ist frei. Nach intensiven Verhandlungen hat die Ampelkoalition die sechs maßgeblichen Forderungen der Unionsfraktion erfüllt. Am wichtigsten dabei: Die 100 Milliarden Euro kommen ausschließlich den Streitkräften zugute und Deutschland wird zukünftig mindestens 2% des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung ausgeben.
Beides war vorab in ersten Gesetzentwürfen und durch Abgeordnete der Koalition immer wieder in Frage gestellt worden. Mit dem geplanten Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens soll auch ein Wirtschaftsplan mit den konkreten Beschaffungsvorhaben beschlossen werden. In Kürze soll die Bestellung von modernen Rüstungsgütern im großen Stil beginnen, die von besserer persönlicher Ausrüstung bis hin zu modernen F35-Tarnkappenbombern reichen. Zudem soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause eine Initiative zur Beschleunigung der Beschaffung auf den Weg gebracht werden. Wichtig aus unserer Sicht ist, dass die Realisierung des Sondervermögens von einem beratenden Gremium des Haushaltsausschusses konstruktiv-kritisch begleitet wird und dass auch eine Tilgung innerhalb eines angemessenen Zeitraums vereinbart wurde.
Möglich geworden ist dieser Erfolg für die Linie der Union durch Geschlossenheit und eine klare Haltung. Alle Versuche der Ampel, hinter der von Bundeskanzler Scholz am 27. Februar im Bundestag geäußerten Linie zurückzubleiben, sind an der Entschlossenheit der Union gescheitert. Die Einigung ist somit ein großer Schritt für die Bundeswehr und Deutschlands Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit.