Trotz vieler negativer Rückmeldungen von Ärzten, Juristen, Frauenverbänden und Bürgern, hat die Ampel heute das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ im Bundestag beschlossen. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion halten wir diese Entscheidung für einen großen Fehler mit weitreichenden Folgen insbesondere für Kinder und Jugendliche. Entgegen vieler Behauptungen sind die Erfahrungen in anderen Ländern alles andere als positiv. Diese Erfahrungen, z.B. mit Trans-Frauen als Sexualstraftätern, haben nun auch in den Niederlanden zur offiziellen Rücknahme eines ähnlichen Gesetzesvorhabens geführt.
Unumstritten ist, dass das „Transsexuellengesetz“ (TSG) von 1980 einer Reform bedarf. Für eine Reformierung des TSG haben wir als Union in der Vergangenheit bereits mehrfach unsere Offenheit bekundet. Das Selbstbestimmungsgesetz schießt allerdings weit über das Ziel hinaus. So sieht es vor, dass Erwachsene ihren Geschlechtseintrag im Personenstand künftig per Selbsterklärung beim Standesamt ändern können ohne jede verbindliche Beratung und Begutachtung.
Aber das menschliche Geschlecht ist keine Frage der Selbstbestimmung und es gibt auch nicht beliebig viele Geschlechter, wie die Ampel-Parteien Glauben machen wollen. Eine grundsätzliche Trennung von biologischem und rechtlichem Geschlecht war auch vom Bundesverfassunsgericht nicht gewollt. Das Geschlecht ist in unserer Gesellschaft ein wichtiges Kriterium bei der Zuteilung von Rechten und Pflichten. Dies betrifft beispielweise die Wehrpflicht im Spannungs- und Verteidigungsfall, Regelungen im Bereich des Arbeitsschutzes oder Gleichstellungsmaßnahmen wie Frauenquoten. Vor diesem Hintergrund sehen wir es als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag sehr kritisch, dass die rechtlichen Auswirkungen, die die Möglichkeit eines voraussetzungslosen Wechsels des rechtlichen Geschlechts nach sich ziehen wird, von der Ampel nicht angemessen bedacht wurden. Dies betrifft insbesondere den Zugang zu Frauenschutzräumen. Das Gesetz sorgt hier nicht für rechtliche Klarheit und verlagert die Entscheidung über den Zugang zu Einrichtungen wie Frauensaunen oder Frauenhäusern auf Bademeister und Hausmeister mit dem Risiko rechtlicher Konsequenzen wegen Verstoßes gegen das Anti-Diskrimierungsgesetz. Hier zeigt sich, dass ein voraussetzungsloser Wechsel des rechtlichen Geschlechts ohne Not zu handfesten Folgeproblemen führen wird.
Ein weiterer Kritikpunkt, auf den wir als Unionsfraktion mehrfach eindringlich hingewiesen haben, betrifft die Regelungen für Kinder und Jugendliche. Hier sieht das SBGG vor, dass Minderjährige ab einem Alter von 14 Jahren die Änderung ihres Geschlechtseintrags mit Zustimmung der Eltern selbst beantragen können. Liegt die Zustimmung eines oder beider Elternteile nicht vor, kann diese durch ein Familiengericht ersetzt werden. Für Minderjährige unter 14 Jahren sollen die Eltern die Änderungserklärung abgeben können. Diese Regelungen halten wir für sehr bedenklich. Dies ist ein gravierender Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Erziehungsrecht der Eltern und wird auch dem Schutzauftrag des Staates für das Kindeswohl nicht gerecht. Es kann nicht sein, dass Eltern bei Strafe gezwungen werden können, eine „affirmative Therapie“ bei ihren minderjährigen Kindern zuzulassen, die auf eine Behandlung mit Pubertätsblockern, gegengeschlechtlichen Hormonen und operativen Eingriffen hinausläuft. Wir als Unionsfraktion lehnen es ab, dass Kinder und Jugendliche ohne eine externe Begutachtung oder Beratung ihren Geschlechtseintrag wechseln können. Kinder und Jugendliche sind im Laufe des Heranwachsens immer wieder auch von Unsicherheiten bezüglich der eigenen Identität, Körperlichkeit und Sexualität geprägt ist. Mehrere Studien im In- und Ausland belegen, dass die Gabe von Pubertätsblockern an Minderjährige in diesen Ländern (Großbritannien, Schweden, Frankreich, Dänemark oder Finnland) weitestgehend eingestellt wurde, da eine „Transition“ zum anderen Geschlecht nicht zum gewünschten Ergebnis führt, nämlich der Verbesserung der psychischen Gesundheit der Jugendlichen, die sich als trans identifizieren. In Deutschland geht man jedoch eigene Wege und hält weiterhin an Pubertätsblockern fest. Einen Geschlechtswechsel bis hin zum medizinischen Eingriff ab dem 14. Lebensjahr selbst zu entscheiden, gegen den Willen der Eltern halten wir für groß fahrlässig, verantwortungslos und falsch.
Als Unionsfraktion halten wir das Selbstbestimmungsgesetz für grundlegend falsch und haben es deshalb heute in namentlicher Abstimmung auch abgelehnt. Bezüglich einer Reform des früheren Transsexuellengesetzes (TSG) sind wir offen für eine Lösung, die die Interessen der Betroffenen ernst nimmt, aber gleichzeitig sicherstellt, dass es keine grundsätzliche Trennung von rechtlichem und biologischem Geschlecht gibt.