Als Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer das Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen, das wir gestern im Parlament beschlossen haben, in erster Lesung im Bundestag einbrachte, betonte er, dass die Verzögerungen bei Investitionen nicht am Geld liegen würden, sondern an langen Planungsverfahren.
Und es ist ja eine Tatsache, dass Planungsverfahren in Deutschland viel zu lange dauern. Die Elbvertiefung ist ein ebenso abschreckendes wie augenfälliges Beispiel dafür. Deshalb haben wir in der Koalition Planungsbeschleunigung zu einem Schwerpunkt gemacht und hier bereits in drei Gesetzespaketen Verbesserungen herbeigeführt, die aber auch immer schwer zu erringen sind, muss doch eine angemessene Bürgerbeteiligung und ein Interessenausgleich möglich bleiben. Das vorliegende vierte Gesetz zu diesem Thema nimmt deshalb auch Raumordnungsverfahren und nachfolgende Gerichtsverfahren in den Blick. So ist künftig bei der Elektrifizierung von vorhandenen Bahnstrecken und bei der Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungsleittechnik kein Planfeststellungsverfahren mehr nötig, ähnlich ist es bei der Verlängerung und Erhöhung von Bahnsteigen.
Raumordnungsverfahren sollen in Zukunft im Regelfall nur noch auf Antrag des Trägers der Maßnahme erfolgen, der darauf verzichten kann, wenn er dies nicht für zielführend erachtet. Natürlich werden Bedenken von Bürgern oder Verbänden weiterhin im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt. Schließlich sind bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren eine Verkürzung des Instanzenweges und Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung vorgesehen. Zusammen wird das Gesetz die Planungsverfahren gerade im Bereich der Schieneninfrastruktur spürbar verkürzen. Somit kommt unser Beschluss auch dem Klimaschutz zugute.