Der nahezu ungebremste Anstieg der Asylanträge setzt sich weiter fort. Von Januar bis März wurden 80.978 Asylerstanträge in Deutschland gestellt. Dies ist nahezu eine Verdopplung gegenüber dem Vorjahreszeitraum, in dem 41.776 Erstanträge auf Asyl zu verzeichnen waren. Man spürt überall in den Kommunen, dass die Aufnahmekapazitäten, die Betreuungsplätze und die Integrationsmöglichkeiten erschöpft sind. Deshalb ist es von höchster Bedeutung die Migration nach Deutschland zu begrenzen.
Die aktuelle Migration wird inzwischen nicht mehr von ukrainischen Kriegsflüchtlingen dominiert, sondern von Asylbewerber, die vor allem über die Balkanroute zu uns kommen und dabei oft eine Vielzahl von EU-Staaten durchqueren und damit zumeist illegal nach Deutschland einreisen. Um die Situation zu entschärfen, müssen alle rechtstaatlichen Hebel genutzt werden, von der Forcierung der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber bis hin zu Grenzkontrollen. Da die Ampelregierung weiter untätig bleibt, legen wir als Union dazu erneut konstruktive Lösungsvorschläge vor.
Eine unterschätzte Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Ausweisung sogenannter sicherer Herkunftsstaaten. Dies sind derzeit die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien. Alle diese Staaten haben gemeinsam, dass dort weder systematische politische Verfolgung, noch Folter oder willkürliche Bestrafung stattfinden oder Gewalt durch innerstaatliche Konflikte zu befürchten ist, wie es das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung 1996 als Voraussetzungen festgehalten hat. Ein wichtiges Indiz ist zudem die Anerkennungsquote der Asylbewerber, die in sicheren Herkunftsstaaten über mehrere Jahre sehr niedrig sein muss.
Was ist aber der Vorteil der Einstufung als sicherer Herkunftsstaat für unser Asylsystem? Einerseits können die Asylverfahren rascher bearbeitet und die Ressourcen auf jene Fälle konzentriert werden, in denen Asylbewerber trotzdem eine Verfolgung glaubhaft machen können. Andererseits haben die Asylbewerberzahlen aus sicheren Herkunftsstaaten in hohem Maße abgenommen, weil die Aussichten auf Anerkennung des Asylanspruchs geringer werden. So sanken die Asylbewerberzahlen aus den Balkanstaaten nach der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten um 75 bis 90%.
Schon allein aus diesem Grund wollen wir als Union weitere sichere Herkunftsstaaten ausweisen, in denen die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und die Anerkennungsquoten der Asylbewerber über mehrere Jahre unter 5% liegen. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir deshalb in der Großen Koalition die Einstufung von Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien als sichere Herkunftsstaaten im Bundestag beschlossen. Sie wurde dann jedoch im Bundesrat durch die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung gestoppt.
Angesichts der Migrationskrise fordern wir deshalb als Unionsfraktion in einem in dieser Woche eingebrachten Bundestagsantrag, diese Einstufung sicherer Herkunftsstaaten endlich gegenüber den Ländern durchzusetzen und zu prüfen, ob weitere Staaten die Kriterien als sicherer Herkunftsstaat erfüllen und diese ebenfalls als solchen einzustufen. Diese Maßnahme wäre ein wichtiger Beitrag zur Senkung der Asylbewerberzahlen und würde Ressourcen freisetzen, um wirklich Verfolgten und Kriegsflüchtlingen besser helfen zu können.