In Anlehnung an meine Veranstaltung ,,Haltung statt Unterwerfung“, die ich diesen September in Hamburg ausgerichtet habe, lud mich das Mideast Freedom Forum Berlich (MFFB) als Podiumsgast ein, um über den religiösen Extremismus und Fundamentalismus zu debattieren. Zu Gast auf dem Podium waren außerdem Ahmad Mansour und Professorin Susanne Schröter und komplettiert wurde die Runde durch Fritz Felgentreu (SPD), Oliver Luksic (FDP) und Michael Leutert (Die LINKE). In meinem Eingangsstatement habe ich deutlich gemacht, dass die Freiheit des Glaubens ein zentrales Grundrecht unserer Verfassung ist, das aber dort seine Grenzen findet, wo die Freiheit anderer Menschen einschränkt und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht ist. Es darf in diesem Zusammenhang keinen Rabatt auf unsere Werte geben und kein Zurückweichen unserer Gesetze vor religiösen Regeln. Diese Grundsätze müssen uneingeschränkt gelten und auch von den konservativen Islamverbänden als Voraussetzung zur Zusammenarbeit respektiert werden. Verbände, wie der Zentralrat der Muslime, DITIB oder die IGS müssen sich von extremistischen Strömungen innerhalb ihrer Verbände lösen. Öffentliche Zuwendungen für Verbände, die Hass und Hetze verbreiten darf es nicht geben. Deshalb haben wir mit dem Haushalt 2018 Fördermittel an DITIB durch die Bundesregierung vollständig gestrichen. Gleiches muss für weitere Verbände gelten, die aus dem Ausland politisch gesteuert werden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland bedrohen.
Eine zentrale Frage für die Zukunft ist die Imamausbildung. Wir müssen perspektivisch dahin kommen, dass die Imame an unseren Universitäten ausgebildet werden und einen zeitgemäßen, liberalen Islam vertreten, der zu unserem Land passt. Zugleich muss der „Imam-Import“ aus der Türkei und anderen Ländern gestoppt werden. Eines ist in diesem Zusammenhang aber auch klar: der Staat kann und wird keine Religionen finanzieren. In einem säkularen Staat wie Deutschland mit der Trennung von Kirche und Staat ist es allein Angelegenheit der Religionsgemeinschaften bzw. Gläubigen, ihre Geistlichen zu finanzieren. Dies muss auch für die Imame gelten.