Diese Woche haben wir ein umfangreiches Rentenpaket für eine bessere Alterssicherung verabschiedet.
Es sieht einerseits die Festschreibung von Rentenniveau und Beitragssatz bis 2025 vor, andererseits werden Mütter- und Erwerbsminderungsrente deutlich gestärkt.
So profitierten zukünftig auch Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, von der so genannten Mütterente.
Durch die Gutschrift eines zusätzlichen halben Rentenpunkts ab 1. Januar 2019 erhöhen wir die Rente von knapp 10 Millionen Menschen.
Ich begrüße es sehr, dass ihre Erziehungsleistung in der Rente besser honoriert wird und Ungleichbehandlung unterschiedlicher Jahrgänge abgebaut wird. Dies gilt umso mehr, weil Frauen aus dieser Generation nicht die Möglichkeit hatten, neben der Familie auch einem Beruf nachzugehen, durch fehlende Kitas und wenig staatliche Unterstützung.
Auch bei der Erwerbsminderungsrente wird es deutliche Verbesserungen geben.
Galt bisher, dass jemand, der wegen gesundheitlicher Probleme nicht weiterarbeiten kann, bei der Rente so gestellt wird, als hätte er nur bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet, wird diese Zurechnungszeit nun auf die Regelaltersgrenze von 67 Jahren angehoben.
Damit gilt das offizielle Renteneintrittsalter künftig auch bei Erwerbsminderung.
Diese Verbesserungen beugen Altersarmut vor, stärken Mütter und Erwerbsunfähige und stabilisieren gleichzeitig Rentenniveau und Rentenbeitrag bis 2025.