Durch mehrere Feuer im Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos sind in der vergangenen Woche Unterkünfte, Zelte und Behausungen der dort untergebrachten Flüchtlinge nahezu vollständig abgebrannt. Rd. 12.000 Menschen hatten in der Folge kein Dach über dem Kopf und waren obdachlos. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist das Lager von einigen Flüchtlingen selbst gezielt in Brand gesteckt worden. Es laufen inzwischen mehrere Ermittlungsverfahren gegen tatverdächtige Flüchtlinge, die dort lebten.
Das Gebot der Stunde ist humanitäre Akuthilfe vor Ort, die Deutschland jetzt wie schon in der Vergangenheit umfangreich mit Zelten, Betten, sanitären Anlagen und Lebensmitteln in vorbildlicher Weise leistet, die Griechenland aber auch in Anspruch nehmen muss. Bereits diese Woche traf ein Hilfskonvoi des THWs auf Lesbos ein, um Zelte und Betten zur Verfügung zu stellen. Der Grundsatz der deutschen Migrationspolitik seit 2017 ist Humanität und Ordnung zugleich. Flüchtlingspolitik müssen wir als Union nicht nur mit Herz, sondern auch mit Verstand machen und immer die Folgen des eigenen Handelns über den Moment hinaus bedenken.
Leider müssen wir feststellen, dass Humanität mit notleidenden Menschen in der Debatte zunehmend verkürzt wird auf die Aufnahme von Migranten in Deutschland. Klar ist, unser Staat darf sich nicht erpressbar machen, indem Migranten in den EU-Ankunftsländern ihre Unterkünfte gezielt in Brand setzen, um eine Verteilung nach Deutschland oder in andere Zielländer zu erzwingen. Richtig ist aber auch, dass nicht alle notleidenden Menschen vor Ort für die Brandstiftung weniger in humanitäre Geiselhaft genommen werden dürfen. Die Überzeugung in der Union, dass sich 2015 mit zeitweise unkontrollierter Zuwanderung nicht wiederholen darf, bedeutet auch, dass Sogwirkungen jeder migrationspolitischen Entscheidung bedacht werden müssen.
Die in dieser Woche zwischen Innenminister Horst Seehofer und Bundeskanzlerin Angela Merkel gefundene Lösung, zusätzlich rd. 1.553 Familienangehörige aus 408 Familien von allen griechischen Inseln – also nicht ausschließlich Moria – aufzunehmen, wird dem Anspruch von Humanität und Ordnung weitgehend gerecht. Es handelt sich dabei ausschließlich um Menschen, die bereits einen anerkannten Asylstatus, also Schutzanspruch, haben. Angesichts dessen und der Prognose, dass sich die Zahl der Asylerstanträge in Deutschland für das Gesamtjahr 2020 unter 100.000 und damit auf dem niedrigsten Stand seit knapp zehn Jahren bewegen wird, ist ein Vergleich mit dem zeitweise unkontrollierten Flüchtlingsstrom 2015 unbegründet.
Gleichwohl ist nüchtern festzustellen, dass Deutschland mit dieser Entscheidung in Europa isoliert dasteht. Erstmals ist kein anderer EU-Staat bereit, sich an einer humanitären Aufnahme zu beteiligen. Weitere nationale Alleingänge Deutschlands sollten deshalb unbedingt vermieden werden, um das Ziel unserer EU-Ratspräsidentschaft, endlich ein solidarisches, gemeinsames europäischen Asylsystems mit einer fairen Verteilung der Schutzberechtigten und einer funktionierenden Rückführung illegaler Migranten zu etablieren, nicht zu torpedieren.
Kein anderes Land in Europa hat seit 2015 ein derart freundliches Gesicht gezeigt und rd. 1,73 Mio. Menschen Schutz gewährt wie Deutschland. Nachhilfe in Sachen Mitmenschlichkeit brauchen wir wahrlich von niemandem. Forderungen aus dem linken Parteienspektrum bis hin zur vollständigen und bedingungslosen Evakuierung aller Migranten von den griechischen Inseln nach Deutschland stehen in krassem Widerspruch zum Ziel der Union, die Migration zu steuern, zu ordnen und zu begrenzen und nehmen die Gefährdung des gesellschaftlichen Friedens in unserem Land billigend in Kauf. Dies ist unverantwortlich. Alle politischen Anstrengungen müssen darauf ausgerichtet sein, die Flüchtlingsfrage strukturell und dauerhaft europäisch zu lösen.
Wenig hilfreich ist es, wenn Parteien, Länder und Kommunen sich in Krisensituationen überschlagen im Überbietungswettbewerb für die Aufnahme von Flüchtlingen. Dies ist weder im Interesses des gesellschaftlichen Friedens in Deutschland nach der gesellschaftlichen Polarisierung der letzten Jahre, noch entspricht es unserer verfassungsmäßigen Ordnung, wonach allein der Bund zuständig ist für die Zulassung von Ausländern zum Bundesgebiet.