Mit dem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und der Änderung weiterer Vorschriften bringen wir umfangreiche Rechtsänderungen auf den Weg, die dem Ziel dienen, Strafverfahren zu modernisieren und zu beschleunigen und staatliche Stellen erforderliche Ermittlungskompetenzen zu gewähren. Gleich in mehreren Gesetzen wie der Strafprozessordnung, dem Gerichtsverfassungsgesetz, dem Bundeskriminalamtsgesetz, dem Gewaltschutzgesetz und weiteren Gesetzen wird es Änderungen geben. Die erweiterten rechtlichen Befugnisse werden die Aufklärung von Straftaten und die Strafverfolgung wesentlich erleichtern und vereinfachen. Zentral sind die Befugnis zur automatischen Kennzeichenerfassung im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken, stärkere Auskunftsrechte gegenüber Postdienstleistern, die Ausweitung des Einsatzes von Videotechnik auf strafvollstreckungsrechtliche Anhörungen durch das Gericht, die Erweiterung der Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung auf Steuerhinterziehungsdelikte in großem Ausmaß und die Erweiterung des Deliktskatalogs der Online-Durchsuchung und der Wohnraumüberwachung, zum Beispiel im Bereich des Menschenhandels und der Begleitdelikte. Mit dem Gesetzentwurf werden langjährige rechtspolitische Forderungen der Union umgesetzt.