Gestern hat sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes beschäftigt.
Mit dieser geplanten Novellierung des Bundespolizeigesetzes bleibt die Ampel-Koalition weit hinter den sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zurück.
Die Chance und eigentliche Aufgabe der Bundesregierung, die Bundespolizei als eine zentrale Säule der deutschen Sicherheitsarchitektur mit modernen Befugnissen und Zuständigkeiten für eine bestmögliche Strafverfolgung und Gefahrenabwehr auszustatten, wird mit diesem Gesetzesentwurf leider vertan. Damit reiht sich dieser in eine Abfolge misslungener Gesetzesentwürfe der Ampel-Regierung ein.
Diskreditierung statt Wertschätzung und Misstrauen statt Vertrauen ist leider der Grundtenor dieses Gesetzesvorhabens gegenüber den 54.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten in Deutschland. Was mit der Einführung des Polizeibeauftragten und mit der Änderung des Bundesdisziplinarrechts begann, wird nun mit der Einführung der Kennzeichnungspflicht für die Polizeivollzugsbeamten und der Einführung von Kontrollquittungen bei Grenzkontrollen fortgeführt. Dies schlägt sich auch durch auf eine generell unterfinanzierte Bundespolizei.
Der aktuelle Haushalt der Bundespolizei verfügt mit Blick auf Investitionen und laufende Kosten über rund eine halbe Milliarde Euro zu wenig Mittel. Diese fehlen beispielsweise für Reise- und Unterbringungskosten der Beamten.
Die DPolG-Bundespolizeigewerkschaft rechnet aufgrund der Einführung von Kontrollquittungen für Personalkontrollen mit realistischen Mehrkosten für Befragungen, Ausstellung der Quittungen und Erfassungen im Vorgangsbearbeitungssystem von rund 5,4 Millionen Euro. Rechnerisch bedeutet dieser Mehraufwand, dass jährlich 55 Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei allein mit diesen Kontrollquittungen beschäftigt sein werden.
Und auch die Kosten für die Beschaffung der Uniformen werden auf 30 Millionen Euro beziffert.
Entscheidend ist, dass der Bundespolizei relevante Befugnisse verwehrt werden: Mit wenigen Ausnahmen bleibt die Zuständigkeit der Bundespolizei zur Strafverfolgung weiter auf Vergehen beschränkt. Verbrechenstatbestände wie Raub, die an den Bahnhöfen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei festgestellt werden, müssen zur Strafverfolgung weiterhin an die Landespolizeien abgegeben werden, was wenig Sinn ergibt. Auch der Einsatz intelligenter Videotechnik mit Gesichtserkennung zur Identifizierung von per Haftbefehl gesuchter Terroristen und Intensivstraftäter bleibt der Bundespolizei selbst an Kriminalitätshotspots weiterhin verwehrt. Und der Bundespolizei wird weiterhin die Befugnis zur Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung, mit der sie die lebensgefährliche Schleuserkriminalität bekämpfen könnte, verwehrt.
Zusammenfassend trägt dieser Gesetzesentwurf nichts zur Verbesserung der Inneren Sicherheit in Deutschland bei. Stattdessen wird ein Generalverdacht geschürt, die rechtlichen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbefugnisse bleiben unzureichend und Datenschutz wird einmal mehr zum Täterschutz.
Hier finden Sie meine Rede: https://www.youtube.com/watch?v=5ZpP22IiySo
Fotos: Manuel Ostermann