Zuverlässigkeitsüberprüfungen sind ein wichtiger Bestandteil der Sicherheit im zivilen Luftverkehr. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verbessern wir das Sicherheitsniveau im zivilen Luftverkehr und insbesondere den Schutz vor sogenannten Innentätern weiter.
Neben den Passagier- und Warenkontrollen müssen sich alle Beschäftigten im Sicherheitsbereich von Flughäfen, bei den Airlines, aber auch Privatpiloten einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. Diese Woche brachte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung dieser Überprüfungen und somit für mehr Sicherheit ein. Gerade im Bereich des Informationsaustausches werden Lücken geschlossen.
Denn die Regelanfrage im Rahmen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung soll zukünftig auch auf Daten der Bundespolizei, des Zollkriminalamtes, sowie Auskünfte aus dem Erziehungsregister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister ausgedehnt werden.
Die wichtigste Neuerung betrifft die Einführung eines gemeinsamen Luftsicherheitsregisters. Dieses Register würde von den Luftsicherheitsbehörden der Länder eingerichtet und gepflegt werden und aktuelle Informationen zum Bestand und Status aller luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen enthalten.
Während wir die Zuverlässigkeitsüberprüfungen verbessern wollen, bringt die FDP erneut einen Antrag ein, der die Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten als einzige Personengruppe aufheben will, obwohl diese ebenfalls Zugang zu den Sicherheitsbereiche von Flughäfen haben.
Dass ist klassische Klientelpolitik, die wir entschieden ablehnen, insbesondere wenn es um die Gewährleistung der Sicherheit und den Schutz vor terroristischen Gefahren geht.
Zu beiden Aspekten habe ich diese Woche im Bundestag gesprochen.
Hier finden sie meine REDE.