Die Wählerinnen und Wähler haben der Ampel bei der Europawahl am vergangenen Sonntag eindeutig zu verstehen gegeben, dass sie einen grundlegenden Politikwechsel in Deutschland wollen. Eine der Lehren muss die Abschaffung des sogenannten Bürgergelds sein. Viele Bürger haben den Eindruck, dass sich Arbeit nicht mehr lohnt und die Fleißigen bestraft werden. Im Haushalt 2024 hatte die Ampel mit 26,5 Mrd. Euro für das Bürgergeld und 11,1 Mrd. Euro für die Kosten der Unterkunft geplant. Nach aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit belaufen sich die Ausgaben bereits für Januar/Februar 2024 jeweils auf 3,9 Mrd. Euro. Auf das Jahr hochgerechnet würde das Ausgaben in Höhe von 46,8 Mrd. Euro pro Jahr bedeuten, also rund 10 Mrd. Euro mehr als geplant.
Während Arbeitgeber hunderttausende Fach- und Arbeitskräfte in zahlreichen Branchen händeringend suchen, steigt die Zahl der Bürgergeldempfänger steil an und hat einen neuen Höchststand erreicht. Im Mai gab es mehr als vier Millionen Bürgergeldempfänger. Das sind 82.000 Personen mehr als im Vorjahr. In Deutschland sind 7,3 Prozent der Personen im erwerbsfähigen Alter inzwischen Empfänger von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld. Zugleich meldet die Bundesagentur für Arbeit 702.000 offene Arbeitsstellen. Hier wird deutlich, dass das Bürgergeld grundfalsch ist. Diese Zahlen waren Anlass für uns, das Bürgergeld zum Gegenstand einer „Aktuellen Stunde“ in dieser Sitzungswoche zu machen. Die Ampel lässt den Respekt vor denjenigen vermissen, die jeden Tag zur Arbeit gehen und mit ihrer Arbeit unseren starken Sozialstaat überhaupt erst ermöglichen.
Dem gescheiterten Bürgergeld stellen wir unser Konzept der „Neuen Grundsicherung“ gegenüber. Wir sind der Überzeugung: Gute Sozialpolitik macht eine Gesellschaft stark und widerstandsfähig. Sie hilft dabei, dass jeder sich mit seinen Talenten und Fähigkeiten bestmöglich einbringen kann. Schlecht gemachte Sozialpolitik bewirkt genau das Gegenteil: Sie alimentiert und lähmt die Eigenständigkeit der Menschen. Sie frustriert die Fleißigen und schwächt damit die Bereitschaft zur Solidarität. Mit der Einführung des Bürgergelds wurden Anreize gegen eine Arbeitsaufnahme gesetzt. Wir fordern eine Abschaffung des Bürgergelds und die Einführung einer „Neuen Grundsicherung“, um die Anreize zu erhöhen, Arbeit aufzunehmen.
Der Grundsatz des Förderns und Forderns hat sich bewährt. An ihm halten wir fest. Wir wissen, dass Arbeitslose in der Grundsicherung eine besonders intensive und auf die persönlichen Bedürfnisse ausgerichtete Unterstützung benötigen. Deshalb werden wir mehr in die Betreuung von Betroffenen investieren. Dazu gehört, mehr Zeit für den Einzelnen zur Verfügung zu stellen und sich intensiv um die ganze Familie zu kümmern, vor allem um die Entwicklungschancen der Kinder von Betroffenen. Dies gilt auch im besonderen Maße für eine frühzeitige Ansprache von Schülern und jungen Erwachsenen auf dem Weg ins Berufsleben und für schwer erreichbare Jugendliche, die keinen Schulabschluss erreicht haben. Aus Sicht der Union liegt ein wesentlicher Schlüssel in der Qualität der Beratung und Betreuung. Eine gute Beratung kann Menschen den Weg in den Arbeitsmarkt erleichtern.
Mit Blick auf das „Fordern“ setzen wir klar auf Mitwirkung der Sozialleistungsempfänger. Sie ist die Gegenleistung für die Hilfe von Gesellschaft und Staat in Notsituationen. Eine Mindestsicherung ohne die Möglichkeit von Leistungskürzungen lehnen wir ab. Denn sie käme einem bedingungslosen Grundeinkommen gleich. Wir wollen schärfere Sanktionen für diejenigen Personen, die sich ihren Mitwirkungspflichten beharrlich verweigern. Wer bewusst und nachhaltig die Arbeitsaufnahme verweigert, dem wird die Leistung in dem vom Bundesverfassungsgericht für zulässig erklärten Umfang entzogen. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist uns eine bundesweit arbeitende Anti-Sozialbetrugseinheit, die bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelt ist. Sie soll die Jobcenter bei der Aufklärung von Sozialbetrug entlasten. Gleichzeitig sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über etablierte Meldewege aufgeklärt werden und die bereits jetzt bestehende Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und den Staatsanwaltschaften verbessert werden.