Wir haben in dieser Woche ein Gesetz verabschiedet, auf das wir als Unionsfraktion lange gedrungen haben: Doppelstaatler sollen ihre Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland beteiligen. Seit September 2014 haben wir dies gefordert, in der letzten Legislaturperiode aber nicht die Zustimmung des Koalitionspartners finden können. Zwar kann der Entzug der Staatsangehörigkeit aus rechtlichen Gründen nicht für Handlungen gelten, die vor Inkrafttreten des Gesetzes stattgefunden haben, aber zum Beispiel dann, wenn in verbliebenen IS-Bastionen wieder Kämpfe aufflammen oder künftig Beteiligungen bei anderen Terrormilizen stattfinden.
Im parlamentarischen Verfahren ist uns als Bundestagsfraktion gelungen, drei weitere Regelungen durchzusetzen:
- Erstens, wer in Mehrehe lebt, kann nicht eingebürgert werden. Das ist in Zukunft klar geregelt, denn die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse muss bei der Einbürgerung gewährleistet sein.
- Zweitens kann niemand eingebürgert werden, dessen Identität und Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist.
- Drittens, kann zukünftig eine erschlichene Einbürgerung statt bislang nach bis zu fünf Jahren nunmehr nach bis zu zehn Jahren zurückgenommen werden.
Aus meiner Sicht ist das Gesetz die sinnvolle Abrundung der bislang verabschiedeten Migrationsgesetze in dieser Wahlperiode. Unsere Ausländer- und Sicherheitsbehörden haben nun alle notwendigen Instrumente in der Hand, um Migration sinnvoll und effektiv zu steuern und zu begrenzen.
Wir werden mit sehr wachsamem Blick darauf schauen, wie die Bundesländer unsere Gesetze zukünftig anwenden und umsetzen werden.