Die gute Nachricht vorweg: auch im ersten durch die neue Regierung aufgestellten Haushalt des Bundesinnenministeriums ist die Handschrift der Sicherheitspolitik der Union noch zu erkennen. Eine radikale Abkehr hin zu einer Vernachlässigung dieses Etats ist noch nicht zu beobachten. Einige Aspekte bereiten doch durchaus Grund zur Sorge. Ein Beispiel ist die Bundespolizei, die aufgrund immer neuer Aufgaben überlastet ist und dringend neues Personal benötigt. Hier wird dem Bedarf nur unzureichend entsprochen. Bei den Verwaltungsmitarbeitern muss die Bundespolizei sogar Personal einsparen trotz steigenden Verwaltungsaufwandes. In der Folge müssen Bundespolizisten immer mehr Verwaltungsaufgaben erledigen, statt „draußen“ für Sicherheit zu sorgen. Zudem wurden die Mittel für Kraftstoff- und Energiekosten, für Reise- und Einsatzkosten und Einsatzverpflegung nicht erhöht. Bei den aktuellen Teuerungsraten bedeutet dies, dass es Kilometerbegrenzungen geben dürfte und Einsatzfahrzeuge, Schiffe oder Hubschrauber im schlimmsten Fall stehenbleiben müssen. Im Bereich Fortbildung und Eigensicherung der Objekte der Bundespolizei besteht ebenfalls dringender Handlungsbedarf, aber auch hier werden die notwendigen Mittel nicht zur Verfügung gestellt.
Ähnlich verhält es sich bei den Mitteln für das Technische Hilfswerk. Nachdem auf Betreiben der Union in den letzten Jahren viel neue Ausrüstung beschafft wurde, fehlt es jetzt an Garagen und Lagerräumen. Wer den Katastrophenschutz angesichts der letzten Flut- oder Brandkatastrophen stärken will, der darf beim THW nicht 30% einsparen. Ähnliches gilt auch für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das nach unserer Meinung zu einer Zentralstelle für zivilen Katastrophenschutz ausgebaut werden müsste. Dafür reichen die Mittel jedoch nicht aus, die ebenfalls um über 30% zurückgefahren wurden. Erstaunlich ist auch, dass die Mittel für die Migrationsberatung deutlich gekürzt wurden, obwohl auch angesichts des Krieges in der Ukraine deutlich mehr Migranten nach Deutschland gekommen sind und der Beratungsbedarf deutlich gestiegen ist in diesem Jahr. Im Schwerpunktepapier, in dem das Ministerium die wichtigsten Haushaltstitel erläutert, wird der Mehrbedarf auch unumwunden zugegeben.
Eine Erklärung, warum gerade in dieser Situation mehr als 16 Mio. bzw. mehr als 20% in diesem Bereich eingespart werden sollen, bleibt die Innenministerin schuldig. Vielleicht liegt die Ursache darin, dass sie erstmals 20 Mio. Euro für eine „behördenunabhängige Asylverfahrensberatung“ veranschlagt hat. Dies bedeutet, Asylbewerber sollen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) beraten werden, weil die Bundesregierung der eigenen Behörde Bundesamt für Flüchtlinge und Migration offenbar keine angemessene Beratung zutraut, sehr wohl aber den zukünftig geförderten NGOs. Für diese Umsetzung eines Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag ist offenbar Geld da. Wir als Union meinen, dies Geld sollte besser in Sicherheit unseres Landes investiert werden.