Mehrere Flüchtlinge klagen zurzeit gegen die Auswertung ihrer Handydaten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an mehreren deutschen Verwaltungsgerichten. Das BAMF darf gesetzlich seit 2017 die Handydaten von Flüchtlingen auslesen, um ihre Identität zu ermitteln. Oftmals ist die Auslesung der Handydaten das einzige Mittel, um Rückschlüsse auf die Identität und Herkunft der Flüchtlinge zu gewinnen. Fakt ist, dass der große Anteil an Flüchtlingen ohne Pässe und mit ungeklärter Identität nach Deutschland einreist.
Ich habe hierzu gegenüber dem Hamburger Abendblatt Stellung bezogen und bin der Auffassung, dass die Maßnahme absolut gerechtfertigt ist.
Wer Schutz vor Krieg und Verfolgung in unserem Land begehrt, muss sich gegenüber unserem Staat ehrlich machen und Identitätsmerkmale wie Namen, Alter und Herkunft wahrheitsgetreu angeben. Identitätstäuschung ist kein Kavaliersdelikt sondern gezielter Betrug und führt gemäß §73 Abs. 2 Asylgesetz zum Widerruf des Flüchtlingsstatus.
Außerdem wollen wir wissen, wer zu uns kommt. Fälle wie der des Anis Amri belegen, dass auch aus sicherheitspolitischer Sicht die Maßnahme gerechtfertigt ist. Jeder Identitätstäuscher, der durch die Maßnahme der Handyauswertung überführt werden kann, rechtfertigt die Maßnahme. Und wenn wir beginnen, Sicherheit unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten, dann müssten wir die Arbeit unserer Polizei einstellen. Die Sicherheit in Deutschland darf niemals an finanziellen Hürden scheitern und auf Basis von Erfolgsquoten bestimmt werden. Jede geklärte Identität ist auch Voraussetzung für die Rückführung ausreisepflichtigen Asylbewerber.
Insgesamt ist die Auswertung von Handydaten bei Flüchtlingen deshalb richtig, angemessen und auch geboten.
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