Es ist eine parlamentarische Gepflogenheit, dass die Regierungsfraktionen Anträgen der Opposition auf Anhörungen in der Regel zustimmen, vor allem wenn das Thema die Befragung von Sachverständigen rechtfertigt. Als wir im Frühjahr im Innenausschuss zu unserem Antrag „Finanzierung des politischen Islamismus in Deutschland offenlegen und unterbinden“ (BT-Drs. 20/1012) eine Anhörung beantragten, lehnten die Ampelfraktionen dies Ansinnen ab. Das ist ungewöhnlich und es stellt sich die Frage, ob dieses Thema möglichst klein gehalten werden soll, weil die Regierung es ohnehin nicht auf der Agenda hat. Dies zeigt zum Beispiel das Diskussionspapier zum Demokratiefördergesetz, in dem Islamismusbekämpfung bewusst außen vor bleibt, aber auch die Entscheidung der Innenministerin, den Expertenkreises Politischer Islamismus aufzulösen.
Wir als Unionsfraktion konnten die Anhörung damals trotzdem durch Nutzung des parlamentarischen Minderheitenrechts durchsetzen. Diese Sachverständigenanhörung fand in der letzten Woche unter großem Interesse der Öffentlichkeit Woche statt. 70 Zuschauer meldeten sich für die Besuchertribüne an und auch der Informationsdienst „heute im Bundestag“ berichtete. Dieser formulierte einen lesenswerten Kurzbericht und fasste das Ergebnis des Hearings wie folgt zusammen:
„Die Geldquellen des politischen Islamismus in Deutschland müssen verstärkt aufgedeckt werden. Darin waren sich die meisten Sachverständigen am Montag bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat einig. Bei einer Reihe kritischer Anmerkungen bedeutete dies überwiegend grundsätzliche Zustimmung zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion, in dem gefordert wird, eben diese Finanzierung des politischen Islamismus in Deutschland offenzulegen und zu unterbinden.“ https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-910646. Nicht nur die von unserer Fraktion benannten Experten sahen in diesem Bereich Handlungsbedarf, sondern (fast) alle Sachverständigen.
Besonderes Gewicht hatte die Haltung von Sinan Selen, Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der von der SPD benannt worden war. Er betonte, dass Moscheevereine schon wegen der Größe der Anhängerschaft hohe Geldsummen erwirtschaften würden. Hinzu kämen Finanzflüsse aus dem Ausland. Die Aufdeckung islamistischer Finanzierungen sei in der Praxis oft ein kräftezehrender Hürdenlauf. Die vorhandenen rechtlichen Rahmenbedingungen seien dabei nur bedingt geeignet. Das hat seine Ursache darin, dass effektive Finanzermittlungen den Sicherheitsbehörden nur bei gewaltbereiten Extremisten gestattet seien. Mit unserem Antrag wollen wir das ändern und haben eine entsprechende Forderung aufgenommen. Zahlreiche weitere Experten haben zumindest wichtige Aspekte unseres Antrags für gut befunden und billigen dem Thema große Relevanz zu. Bei Interesse kann die Anhörung z. B. hier gestreamt werden: https://www.youtube.com/watch?v=O5vVMz04U5I. Nach Absolvierung der Anhörung wurde unser Antrag erneut zur Beratung und Abstimmung in den Innenausschuss überwiesen und dort mit der Mehrheit der Ampelfraktionen bedauerlicher Weise abgelehnt. Es stellt sich die Frage, welche Maßnahmen denn die Ampel für geeignet hält, um die Finanzierung des Politischen Islamismus zu unterbinden? Es zeigt sich einmal mehr, dass insbesondere die SPD nicht willens ist, den Islamismus als demokratiegefährdendes, extremistisches Phänomen wirksam zu bekämpfen. Bislang ist nicht eine einzige Maßnahme der Regierung erkennbar. Dabei hat erst kürzlich ein Bericht der ARD die Aktualität der Thematik aufgezeigt. https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/katar-moscheen-deutschland-101.html.
Der ganze Vorgang um unseren Antrag ist wiederum ein Beleg dafür, dass die Ampel die Bedrohung durch Politischen Islamismus nicht sehen will, weil er nicht zu ihren integrations- und gesellschaftspolitischen
Vorstellungen passt. Diese Haltung ist realitätsfremd und gefährlich.