Die EU-Kommission hat kürzlich die überarbeiteten Leitlinien des EU-Emissionshandelssystems (ETS) für staatliche Beihilfen beschlossen. Nachdem der Kupfersektor in einem frühen Entwurf der Leitlinien nicht mehr auf der Liste der beihilfefähigen Sektoren vertreten war, ist er in der endgültigen Regulierung nun wieder aufgenommen worden. Die Leitlinien zielen darauf ab, das Risiko von „Carbon Leakage“ zu verringern. Carbon Leakage bedeutet, dass Unternehmen ihre Produktion aufgrund höherer Kosten durch den CO2-Emissionshandel in Länder außerhalb der EU mit weniger ehrgeizigen Klimazielen verlagern. Denn Kupfer wird weltweit zu einem einheitlichen Marktpreis gehandelt.
Dies würde sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der EU verschlechtern als auch die Treibhausgasemissionen weltweit erhöhen. Kupfer wird in Deutschland z. B. mit nur einem halb so großen CO2 Fußabdruck hergestellt wie bei der weltweiten Konkurrenz. Die Leitlinien ermöglichen es den EU-Mitgliedstaaten, Unternehmen in Sektoren, die von einer Produktionsverlagerung bedroht sind, für die höheren Strompreise zu entschädigen, die aus den durch den EU-Emissionshandel verursachten CO2-Kosten resultieren (sog. „indirekte Emissionskosten“). Die Beihilfefähigkeit bedeutet, dass der Kupferproduzent Aurubis mit Sitz in Hamburg, der allein hier mehr als 2000 Arbeitsplätze sichert, weiterhin in Deutschland zu wettbewerbsfähigen Bedingungen produzieren kann. Aurubis ist Europas größter Kufperproduzent und der größter Kupferrecycler weltweit.
Hierfür hatte ich mich gemeinsam mit Kollegen aus meiner Fraktion eingesetzt und dazu unter anderem gemeinsam mit unserem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dr. Georg Nüßlein an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geschrieben. Ich freue mich, dass unsere Argumente zu einer Überarbeitung des Entwurfs und damit auch zur Existenzsicherung von Aurubis beitragen konnten. Dies ist eine gute Nachricht für den Industriestandort Hamburg und den Klimaschutz weltweit.