Diese Woche wurde das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch in den Bundestag eingebracht.
Das Gesetz stärkt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und weist ihr neue Aufgaben im Bereich der Bekämpfung von Menschenhandel und Schwarzarbeitsbekämpfung zu.
Auch vorgetäuschte Dienstleistungen, um unberechtigte Sozialleistungen zu erhalten, können jetzt durch die FKS überprüft werden.
Ein besonderes Anliegen ist mir die Bekämpfung der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Kindergeld. Durch das Gesetz werden eine stärkere Verknüpfung des Kindergeldanspruchs mit dem Freizügigkeitsrecht, eine eigene diesbezügliche Prüfungskompetenz der Familienkasse und ein Leistungsausschluss für neu zugezogene Unionsbürger in den ersten drei Monaten geregelt. Für die Familienkasse wird die Möglichkeit geschaffen, laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einzustellen.
Das Gesetz stärkt somit den Schutz der Arbeitnehmer vor illegalen Lohnpraktiken und ermöglicht effizienteres Vorgehen gegen Sozialbetrug.