Am späten Mittwochnachmittag hat das Bundesverfassungsgericht die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes vorläufig gestoppt und damit einem Eilantrag meines CDU-Fraktionskollegen Thomas Heilmann stattgegeben. Damit wird es vor der parlamentarischen Sommerpause keine Beschlussfassung dieses höchst umstrittenen Gesetzes mehr geben. Diese Entscheidung der Verfassungsrichter ist ein Novum in der bundesdeutschen Geschichte und kann insofern als historische Entscheidung bezeichnet werden. Nie zuvor hat das Verfassungsgericht in die Tagesordnung des Deutschen Bundestags eingegriffen. Das Urteil bedeutet auch eine schwere Niederlage für die Bundesregierung unter der Führung von Olaf Scholz.
Die Ampel-Koalition wollte das Heizungsgesetz, das Millionen von Mietern und Eigentümern in Deutschland betrifft und verunsichert, im Schweinsgalopp durchpeitschen. Über Monate stritten die Koalitionspartner über den Gesetzentwurf von Robert Habeck, ohne diesen dem Parlament zuzuleiten, obwohl er im Kabinett beschlossen war. Dann vereinbarten die Ampelparteien weitreichende Änderungen und ließen einen erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfinden. Erst letzten Freitag wurde dem Parlament ein fast 200 Seiten umfassendes Paket mit Gesetzesänderungen vorgelegt, zu dem bereits an diesem Montag eine Expertenanhörung stattfand. Die umfangreich Kritik nahezu aller Experten ließ die Ampel unbeachtet, weil bereits zwei Tage später der im Grunde völlig neue Gesetzentwurf im Bundestag beschlossen werden sollte. Zahlreiche Folgereparaturgesetze wären bei Beschluss unweigerlich die Folge gewesen angesichts der schlechten handwerklichen Gesetzesarbeit.
Das ganze Verfahren hat mit seriöser parlamentarischer Gesetzgebung nicht mehr ansatzweise zu tun und dies ist leider kein Einzelfall, sondern inzwischen der Regelfall bei der Beratung von Gesetzentwürfen der Bundesregierung. Monatelanger Streit in der Koalition ist aber kein Grund elementare Beteiligungsrechte des Parlaments zu verletzen. Diese Verletzung seit Jahrzehnten gültiger und anerkannter Parlamentsregeln bedeutet nicht nur eine Missachtung des Parlaments und der Oppositionsrechte, sondern zerstört auch das Vertrauen der Bürger in seriöse, ordnungsgemäße Gesetzgebungsverfahren.
Es ist deshalb gut für unsere Demokratie, dass das Bundesverfassungsgericht diesem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament einen Riegel vorgeschoben hat. Die Bundesregierung sollte dies zum Anlass nehmen, in sich zu gehen. Millionen von Mietern und Eigentümern sind verunsichert und besorgt anlässlich hoher Kosten, unklarem Nutzen und ungeklärter staatlicher Förderung. Die Ampel wäre gut beraten dieses Gesetz einzukassieren statt es unverändert auf die Tagesordnung nach der parlamentarischen Sommerpause zu setzen.