Dies ist der Titel eines Positionspapiers, das die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dieser Woche verabschiedet hat und mit denen wir der Ampel ein eigenes, sinnvolles Konzept zur Fachkräftegewinnung entgegenhalten. Das Positionspapier besteht aus zwei Teilen, nämlich der Förderung der Fachkräftegewinnung aus Deutschland sowie der Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland.
Im ersten Bereich fordern wir unter anderem Verbesserungen bei der Arbeitsvermittlung, flexiblere Arbeitszeitmodelle, mehr Anreize für Unternehmen für die Gewährung von Fortbildungsmaßnahmen sowie bei der Gefahr von Langzeitarbeitslosigkeit passgenau mit Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen gegenzusteuern. Im Bereich der Fachkräfteanwerbung aus dem Ausland sollen Sprachkenntnisse nur noch in dem Umfang eingefordert werden, wie es für die Aufgabe erforderlich ist, Bildungsabschlüsse sollen durch ein digitales Antragsverfahren und durch die Verwendung identischer Software beschleunigt werden. Zudem sollen die für die Fachkräfteeinwanderung zuständigen Ausländerbehörden in den Ländern zentralisiert und eine englischsprachige Kommunikation soll ermöglicht werden.
Im Bereich der Visaerteilung soll der Aufgabe mit mehr Personal und besserer Ausstattung in den Visastellen im Ausland beschleunigt werden. Weiterhin sollen Vermittlungsabsprachen auf möglichst viele geeignete Staaten ausgedehnt werden, ähnlich wie dies mit den Philippinen, Vietnam oder Mexiko bereits im Bereich der Pflege praktiziert wird. Schließlich soll die Westbalkanregelung auf ausgewählte weitere EU-Beitrittskandidaten ausgeweitet werden. Last but not least soll die Beratung gerade von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Gewinnung von Fachkräften durch die Arbeitsagenturen ausgeweitet werden.
Was wir als Union jedoch ablehnen sind die Einführung eines Punktesystems sowie die Vermischung der Asylmigration mit der Erwerbsmigration. Das Punktesystem hat nur Sinn, wenn es ein Überangebot an Bewerbern gibt. In der derzeitigen Lage produziert es hingegen Bürokratie und wird den individuellen Bedürfnissen nicht gerecht. Die Asylmigration bringt Menschen nach Deutschland, die hier unseren Schutz benötigen, während die Erwerbsmigration Menschen zu uns führt, die unsere Wirtschaft dringend braucht. Aus diesem Grund unterscheiden sich Voraussetzungen und Verfahren erheblich. Eine Vermischung beider Bereiche, wie sie schon im Chancenaufenthaltsrecht in Ansätzen zum Tragen kommt, kann den Zuzug von Asylbewerbern nach Deutschland zusätzlich anheizen („Pull-Effekt“). Da die Voraussetzungen geringer sind, kann man letztlich als Asylbewerber einreisen und bei Antragsablehnung dann in die Erwerbsmigrationsspur wechseln. Die Qualifikationen, der Erwerb von Sprachkenntnissen und die Lebenshaltungskosten werden dann jedoch vom deutschen Steuerzahler getragen, nicht vom Bewerber selbst, wie es im Fall der Fachkräftemigration der Regelfall ist.
Das komplette Positionspapier können Sie hier nachlesen: „Fachkräftemangel beenden, Deutschlands Wohlstand sichern“