Diese Woche haben wir unseren CDU-Antrag „Ermittlern notwendige Befugnisse zur Aufklärung von Straftaten geben- Straftatenkataloge in der Strafprozessordnung erweitern, Telekommunikationsüberwachung für den Wohnungseinbruchdiebstahl unbefristet ermöglichen“ im Deutschen Bundestag debattiert, der wichtig ist für den Schutz der Bevölkerung.
Denn die bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet für das Jahr 2023 einen Anstieg beim Wohnungseinbruchdiebstahl um rund 18 Prozent Insgesamt wurden 77.819 Fälle einschließlich Einbruchsversuche erfasst. Im Jahr 2022 waren es 65.908 Fälle. Solche Taten, die besonders stark in die Privatsphäre der Betroffenen eindringen, bedeuten einen erheblichen Einschnitt in das Leben der Opfer und beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bürger erheblich. Die Aufklärung dieser Straftaten muss daher besonders in den Blick genommen werden. Von diesen Taten konnten im Jahr 2023 lediglich 11.582 Fälle und im Jahr 2022 lediglich 10.621 Fälle aufgeklärt werden.
Beim Wohnungseinbruchdiebstahl können sogenannte Funkzellenabfragen einen ersten Ermittlungsansatz liefern. Die Abfrage von Funkzellendaten stellt nicht nur beim Wohnungseinbruchdiebstahl eine wichtige Ermittlungsmaßnahme dar, sondern auch insbesondere bei Serientaten wie etwa den Enkeltrickbetrugsfällen oder auch bei Vergewaltigungen. Der Bundesgerichtshof hat allerdings im Januar 2024 entschieden, dass Funkzellenabfragen im Hinblick auf die regelmäßig miterfassten Standortdaten für die Anordnung jeder Funkzellenabfrage nur noch bei Vorliegen eines Verdachts einer besonders schweren Straftat zulässig ist. Dies hat zur Folge, dass die Funkzellenabfrage zur Aufklärung vieler gewichtiger Straftaten nicht mehr möglich ist – wie beispielsweise beim erwähnten Enkeltrickbetrug.
Die Straftatenkataloge in der Strafprozessordnung erscheinen insgesamt überarbeitungsbedürftig. Deren Wertungen widersprechen sich teilweise. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens wurde in der letzten Legislaturperiode (2017-2021) zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls u.a. diese Befugnis der Ermittlungsbehörden im Bereich der Telekommunikationsüberwachung ermöglicht. Die für den Wohnungseinbruchdiebstahl vorgesehene Telekommunikationsüberwachung wurde allerdings nur befristet für fünf Jahre aufgenommen. Sie endet mithin am 11.12.2024. Wir als CDU fordern die Bundesregierung auf, den Strafermittlern alle notwendigen Befugnisse für die Aufklärung von Straftaten gesetzgeberisch zu ermöglichen. Dazu gehört insbesondere die Regelung der Telekommunikationsüberwachung für den Wohnungseinbruchdiebstahl unbefristet gelten zu lassen.
In dem gleichen Antrag fordern wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion außerdem, die Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität gemäß der Rechtsprechung des EuGH zu regeln und auf einen Gesetzentwurf zu verzichten, der den Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen erschwert sowie die Eingriffsermächtigungen der Strafprozessordnung auch auf neue Varianten und Tatbestände im Terrorismusstrafrecht zu erstrecken. All diese Maßnahmen dienen dazu, den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden die Arbeit zu erleichtern und unser Land damit ein Stück weit sicherer zu machen.