Der Bundestag hat in dieser Woche den Antrag unserer Fraktion „Eine Milliarde Euro für den Härtefallfonds jetzt bereitstellen und Zugang zu Entschädigungen erleichtern“ (Drs. 20/7385) in erster Lesung debattiert. Darin greifen wir das wichtige Anliegen des Härtefallfonds für Spätaussiedler, Ostrentner und jüdische Zuwanderer auf, mit dem Altersarmut von hunderttausenden Menschen bekämpft werden soll. Die CDU/CSU-geführte Bundesregierung hatte noch in der 19. Legislaturperiode für den Bundeshaushalt 2022 eine Milliarde Euro für die Einrichtung eines Härtefallfonds eingestellt, damit pro betroffener Person eine Einmalzahlung in Höhe von 10.000 Euro ermöglicht wird.
Die jetzige SPD-geführte Bundesregierung hat nun den vorgesehenen Bundesanteil auf 500 Mio. Euro gekürzt, nachdem die SPD schon in der vergangenen Legislaturperiode Verbesserungen beim Fremdrentengesetz mit Händen und Füßen blockiert hatte. Weitere 500 Mio. Euro sollten nach Vorstellung der Bundesregierung von den Bundesländern beigesteuert werden, aber nur vier Länder haben sich dazu bereit erklärt. Jetzt bekommen die Angehörigen desselben Personenkreises unterschiedlich hohe Zahlungen, nur weil sie in unterschiedlichen Bundesländern wohnen. Welch ein Irrsinn!
Damit führt der Härtefallfonds eben nicht zu einer Befriedung der sozialen Härtefälle. Im Gegenteil, es werden neue Ungerechtigkeiten geschaffen und die Anerkennung von Lebensleistungen hunderttausender Rentner wird missachtet. Das darf so nicht bleiben. Hinzu kommt, dass Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion aufgrund ihrer familiären Bezüge besonders vom Ukrainekrieg betroffen und nachweislich Ziel russischer Propaganda sind, um unsere Gesellschaft zu destabilisieren.
Deshalb fordern wir die Regierung auf:
- Die Beitrittsfrist für die Bundesländer zur Stiftung des Bundes zu verlängern und gleichzeitig weitere Verhandlungen mit den Ländern mit dem Ziel eines Beitritts sowie einer hälftigen Finanzierung aufzunehmen.
- Sofern keine weitere Beteiligung erreichbar ist, das Fondsvolumen zu erhöhen, indem der ursprünglich geplante Bundesanteil von einer Milliarde Euro umgesetzt und somit die Kürzung der jetzigen Bundesregierung um 500 Millionen Euro zurückgenommen wird.
- Die Antragsfrist für betroffene Personen um mindestens ein weiteres Jahr, d. h. mindestens bis zum 30. September 2024 zu verlängern.
- Die Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote über den Härtefallfonds sowie zur Antragstellung deutlich auszuweiten, um Hürden bei der Inanspruchnahme der Fondsleistungen weitestgehend zu mindern.