In der Regierungszeit der Union ist der Kinderschutz zu einem zentralen Handlungsfeld gemacht worden. Wir haben die Stelle der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs (UBSKM) sowie die medizinische Kinderschutzhotline ins Leben gerufen, die im Bericht der WHO als Leuchtturmprojekt bezeichnet wurde. Im Jahr 2023 hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein weiteres Positionspapier „Kinderschutz 4.0“ aufgelegt, das im Wesentlichen die Verstetigung der vorangegangenen Projekte beinhaltet, um für Planungssicherheit und finanzielle Sicherheit zu sorgen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt präventiv in den Schutz unserer Kinder zu investieren. Studien belegen, dass dem Staat mehr Kosten durch psychische und physische Langzeitschäden entstehen als präventiv Kinder zu schützen.
Nach dreijähriger Planung hat die Ampel nun endlich einen Gesetzentwurf vorgelegt, den wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion grundsätzlich unterstützen, weil er wesentliche Forderungen unseres CDU/CSU-Positionspapiers „Kinderschutz 4.0 – Unsere Agenda für den Schutz von Kindern in der digitalen Welt“ umsetzt. Dazu gehören die gesetzliche Verankerung der/des Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und des dazugehörigen Betroffenenrats, die Schaffung eines Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie die Erstellung eines Berichts über das Ausmaß von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und über deren Folgen sowie über den aktuellen Stand von Prävention, Intervention, Hilfe und Unterstützungsleistungen durch die UBSKM. Besonders die Verankerung der medizinischen Kinderschutzhotline im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) bewerten wir als richtigen und wichtigen Schritt. Dennoch bedarf es einer Nachjustierung im parlamentarischen Verfahren, denn mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird bislang nicht gewährleistet, dass die Hotline 24 Stunden erreichbar ist. Das wird in den nächsten Beratungen die Forderung der Union sein.
Auch den in dieser Woche eingebrachten Antrag der Länder „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz“ begrüßen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausdrücklich. Die Union hat in verschiedenen Anträgen die Stärkung und den Ausbau der Frühe Hilfen beschlossen. Umso mehr freut es mich, dass unsere Forderungen nun auch von den Ländern eingebracht werden. Mit dem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Sommer 2022 beschlossen hat, soll eine Stärkung der Frühe Hilfen erfolgen. Dazu soll das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) für den Fonds Frühe Hilfen genannte Betrag in Höhe von 51 Millionen Euro schrittweise auf 96 Millionen Euro angehoben werden.
Bereits für das Jahr 2023 wurden die Hilfen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/die Grünen und der FDP stark gekürzt. Die seinerzeit etablierten Angebote mussten ab dem Jahr 2023 wieder zurückgefahren werden, obwohl die Ampelparteien im Koalitionsvertrag eine Dynamisierung der Mittel für die „Stiftung Frühe Hilfen“ vereinbart hatten. Eine Umsetzung dieses Vorhabens ist längst überfällig. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates das Anliegen der Länder, den präventiven Kinderschutz in Deutschland zu stärken, begrüßt. Dies zeigt, dass der Druck aus der Opposition und den Ländern gewirkt hat.