Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat 2018 ein Positionspapier verabschiedet, in dem wir grundlegende rechtliche Veränderungen forderten, um Kindermissbrauch und Kinderpornographie zu bekämpfen. Ich habe hierüber mehrfach berichtet und über die rechtlichen Änderungen informiert.
In zähen Verhandlungen ist es uns als Union nun gelungen, viele Forderungen aus dem damaligen Positionspapier durchzusetzen und in ein Gesetz zu überführen. Zuvor hatte sich unser Koalitionspartner lange Zeit gegen die von uns geforderten Gesetzesänderungen gesperrt. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) wehrte sich insbesondere gegen die Erhöhung der Mindeststrafe für sexuellen Missbrauch von Kindern. Erst nach massiver öffentlicher Kritik durch die Union, der Medien und der Zivilgesellschaft lenkte Frau Lambrecht schließlich ein und ebnete den Weg für das nun vorliegende Gesetz. Zukünftig sind der sexuelle Missbrauch von Kindern sowie die Kinderpornographie Verbrechenstatbestände. Das bedeutet, dass die Grundtatbestände mit einem Mindeststrafmaß von einem Jahr sanktioniert werden. Die Einstufung als Verbrechenstatbestand ist auch deshalb wichtig, da den Ermittlungsbehörden weitreichendere Ermittlungsmöglichkeiten wie Telekommunikationsüberwachung zur Verfügung stehen. Damit können Polizei und Staatsanwaltschaft höher sanktionieren und Täter effektiver ermitteln.
Außerdem sollen einzelne Strafbarkeitslücken geschlossen und die Strafverfolgung u.a. durch Erweiterung der Ermittlungsbefugnissen effektiver gestaltet werden. In der Strafprozessordnung soll zudem ausdrücklich ein Beschleunigungsgebot für Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeugen verankert werden. Weitere Maßnahmen betreffen den präventiven Bereich wie Qualifikationsanforderungen für zuständige Richter, die Kindesanhörung und erhebliche Verlängerungen von Fristen für die Aufnahme von besonders kinder- und jugend-schutzrelevanten Verurteilungen in erweiterte Führungszeugnisse. Schließlich werden der Verkauf und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild verboten und unter Strafe gestellt.
Alles in allem ist dies ein sehr gutes Gesetz, um diejenigen zu schützen, die in unserer Gesellschaft am wehrlosesten sind und unseres Schutzes besonders bedürfen. Als Innenpolitiker sage ich aber auch, dass wir damit noch nicht am Ende sind. Zur Überführung tausender pädophiler Straftäter, die Jahr für Jahr in Deutschland trotz Hinweisen aus dem Ausland nicht ermittelt werden können, ist die Vorratsdatenspeicherung dringend erforderlich. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor drei Wochen entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung per se nicht gegen die europäischen Grundrechte verstößt. In begründeten Fällen, wie beispielsweise zur Bekämpfung von Terrorismus oder Kinderpornographie dürfen Vorratsdaten mit richterlicher Erlaubnis erhoben werden. Ich bin guter Dinge, dass das Justizministerium das Urteil zur Kenntnis nimmt wir die derzeit außer Kraft gesetzten Möglichkeiten in Zukunft wieder nutzen können. Ich werde mich dafür gewiss einsetzen.