Nachdem wir bereits im vergangenen Jahr die so genannte Opferrente erhöht und die Voraussetzungen für den Bezug erleichtert haben, stärken wir nun die Rechte der SED-Opfer durch Einrichtung eines Beauftragten beim Deutschen Bundestag.
Mit der heutigen Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten stellen wir nicht nur die Eingliederung und dauerhafte Bewahrung der Stasi-Akten im Bundesarchiv sicher, wir stärken auch die Belange der Stasi- und SED-Opfer. Denn analog zum Wehrbeauftragten wird beim Bundestag durch gesetzliche Regelung eine entsprechende Position eines SED-Opferbeauftragten geschaffen.
Der Beauftragte wird in Politik und Öffentlichkeit wirken und zur Würdigung der Opfer des Kommunismus beitragen. Er wird den Bundestag in allen Angelegenheiten der Opfer der SED-Diktatur beraten und jährlich einen Bericht zur Gesamtsituation dieser Menschen abgeben. Dabei wird diese Ombudsperson mit den Opferverbänden und deren Interessengemeinschaften zusammenarbeiten. Das ist ein wichtiger Beitrag dafür , dass die Opfer der SED-Diktatur im politischen Kontext nicht vergessen werden, dass sie auch weiterhin eine Stimme in Öffentlichkeit und Parlament haben und der Bundestag an die Verbrechen der Stasi und der SED-Diktatur dauerhaft erinnert.