Heute haben wir im Bundestag den Antrag unserer Fraktion der CDU/CSU „Die Länder und Kommunen in der Migrationskrise nicht im Stich lassen – Der Bund muss Vereinbarungen mit den Ländern umsetzen“ debattiert.
Wir als Union haben dieses Thema erneut auf die Tagesordnung gesetzt und werden es auch immer wieder aus der Opposition heraus thematisieren, da sich Deutschland weiterhin in einer der größten Migrationskrisen in der Geschichte der Bundesrepublik befindet. Seit dem deutlichen Anstieg im Spätsommer des Jahres 2022 haben rund 500.000 Menschen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Trotz der positiven Effekte durch die Einführung der stationären Grenzkontrollen am 16. Oktober 2023 ist der Migrationsdruck mit rund 51.000 Asylanträgen in den ersten beiden Monaten dieses Jahres weiterhin groß und angesichts der überlasteten Städte und Kommunen schlichtweg zu hoch. Unser Land hat die Belastungsgrenze längst überschritten.
Während Länder wie Dänemark es inzwischen geschafft haben, die Asylmigration nachhaltig auf ein niedriges Niveau zu senken, wird in der Europäischen Union mittlerweile jeder dritte Antrag in Deutschland gestellt, obwohl es 27 EU-Mitgliedsstaaten gibt.
Aufgrund dieser Krise forderten die Bundesländer die Bundesregierung immer wieder zu migrationspolitischen Sondergipfeln auf. Der jüngste dieser Gipfel mit Besprechungen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder fand am 6. März 2024 ohne nennenswerte Ergebnisse statt. In seiner Rede vor dem Bundestag am 31. Januar 2024 behauptete der Bundeskanzler, alle migrationspolitischen Vereinbarungen des Beschlusses von Anfang November 2023 mit den Ländern umgesetzt zu haben. Dies entspricht allerdings nicht der Wahrheit:
So wurde der Familiennachzug nicht eingeschränkt. Auch erklärte die Grünen-Vorsitzende nur wenige Tage, nachdem eine Prüfung zugesagt wurde, die Feststellung des Schutzstatus von Flüchtlingen zukünftig auch in Transitstaaten oder Drittstaaten für rechtswidrig. Und wie vor einigen Wochen bereits ausführlich berichtet ist auch das Rückführungsverbesserungsgesetz in Wahrheit ein Rückführungsverschlechterungsgesetz. Zudem blockieren die Grünen weiterhin die Einführung einer Bezahlkarte in Verbindung mit einer deutlichen Einschränkung von Bargeldleistungen. Die Ampel behauptet öffentlich, dass ihr Ziel weniger Migration sei, ist aber nicht bereit, die dafür erforderlichen Schritte dann auch tatsächlich zu gehen.
Wir als Union fordern in einem aktuellen Antrag, die migrationspolitischen Beschlüsse aus der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder vom 6.11.2023 vollständig umzusetzen und nicht weiter aktiv zu hintertreiben. Darüber hinaus muss weiter nach Lösungen gesucht werden, die den Migrationsstrom begrenzen- um damit auch den gesellschaftlichen Frieden in unserem Land zu wahren.
Ich stimme meinem Kollegen Jens Spahn zu, der gegenüber dem Pioneer gesagt hat: “Entweder beenden die Parteien der demokratischen Mitte das Thema irreguläre Migration oder die irreguläre Migration beendet die demokratische Mitte.”
Lesen Sie hier unseren neusten Antrag zum Thema Migration: https://dserver.bundestag.de/btd/20/106/2010611.pdf
Fotos: Bundespolizei Deutschland/Maximilian Lüderwaldt