Wir als CDU Hamburg haben am 26. März 2018 auf Initiative der Frauen Union Hamburg ein Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 14 Jahren beschlossen. Ein Beschluss unseres Landesparteitags, der die CDU Landesgruppe im Deutschen Bundestag dazu aufforderte, sich für ein solches Verbot auf Bundesebene einzusetzen.
Als Innenpolitiker und Berichterstatter für das Thema ,,Religionsgemeinschaften, Kirchen, Jüdisches Leben und die Deutsche Islam Konferenz (DIK)“ habe ich mich dieser Thematik angenommen. Nicht aber nur, weil ich mich als Innenpolitiker dafür zuständig fühle, sondern vielmehr weil ich diese Forderung aus voller Überzeugung unterstütze.
Denn wir erleben leider immer öfter, dass junge muslimische Mädchen auf unseren Schulhöfen regelrecht gemobbt werden, wenn sie sich dem Tragen eines Kopftuches widersetzen. Beschimpfungen, wie ,,Du Ungläubige“ oder ,,Du Ehrenlose“ fallen dann unter den Schülern und erzeugen einen immensen Druck. Oftmals sind es die Eltern der Kinder, die ihre Mädchen dazu bringen, im Kindesalter vor der Geschlechtsreife ein Kopftuch zu tragen. Ein Kopftuch bei Kindern beeinträchtigt aber nicht nur die Persönlichkeitsentwicklung, es sexualisiert sie auch und behindert ein gleichberechtigtes Aufwachsen von Jungen und Mädchen.
Nicht ohne Grund haben uns unsere Gründungsväter in Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz ein staatliches Wächteramt in die Verfassung geschrieben. Durch dieses Wächteramt steht das Kindeswohl in Deutschland unter dem besonderen Schutz und der Staat muss dafür Sorge tragen, dass ein gleichberechtigtes und freies Aufwachsen unserer Kinder möglich ist. In diesem Sinne befürworte ich ein Verbot des Kopftuchs in staatlichen Bildungseinrichtungen bis zum Erreichen der Religionsmündigkeit mit 14 Jahren
Unmittelbar nach dem Parteitagsbeschluss habe ich gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen Thorsten Frei und Dr. Carsten Linnemann zu einem fraktionsoffenes Gespräch eingeladen, an dem auch die Staatsministerin für Integration Frau Widmann-Mauz teilnahm.
Viele Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Gesellschaft, darunter auch Frauen- und Migrantenverbände unterstützen dieses Vorhaben.
Aktuell liegen zwei juristische Gutachten vor, die sich mit der Frage eines Kopftuchverbots für Kinder an Schulen beschäftigen. Prof. Dr. Martin Nettesheim im Auftrag von TERRE DES FEMMES Menschenrechte für Frauen e.V. und der Würzburger Rechtsgelehrte Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände (BAGIV) kommen in ihren Gutachten beide zu dem Ergebnis, dass ein Kopftuchverbot für Kinder unter 14 Jahren verfassungskonform wäre.
Auf dieser Grundlage und Mithilfe vieler Fürsprecher innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion strebe ich eine parlamentarische Initiative an, um die Forderung in die Tat umzusetzen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir innerhalb der Union noch Überzeugungsarbeit leisten müssen, um Vorbehalte gegen diesem Vorstoß auszuräumen.
Ich kämpfe weiter für diesen Antrag der Hamburger CDU und habe unsere Position in dieser Woche im Deutschen Bundestag vertreten. Mir geht es darum, ein gleichberechtigtes, freies und selbstbestimmtes Aufwachsen von muslimischen Mädchen in Deutschland zu ermöglichen.
Hier der Link zu meiner Rede im Deutschen Bundestag.