Ein starkes Stück: Die große Koalition war in den letzten Phasen der Vorbereitung, da preschte die SPD-Fraktion mit einem Gesetzentwurf vor, mit dem der § 219a abgeschafft werden sollte. Jener Paragraph im Strafgesetzbuch regelt das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Dies ist für uns als christliche Partei, die sich dem Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet fühlt, in keiner Weise hinnehmbar. Hier geht es um den Kern christdemokratischer Überzeugungen, den wir nicht durch einen beabsichtigten Bruch des Koalitionsvertrags durch die SPD beschädigen lassen. Wer es ernst meint mit dem Schutz des ungeborenen Lebens, darf nicht zulassen, dass kommerzielle Werbung für Abtreibungen durch Ärzte erlaubt wird. Die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftsberatung dient dem Ziel, möglichst alle zu ermutigen und zu bewegen, sich für das Leben des Kindes zu entscheiden und Hilfe zu geben, wo es nötig ist. Es ist ein doppeltes Spiel, das die SPD spielt. Sie möchte weiterhin Regierung und Opposition zugleich sein und bestimmte Projekte, für die sie Mehrheiten links der Union sieht, am liebsten am Koalitionspartner vorbei durchs Parlament bringen. Diese Strategie lassen wir der SPD nicht durchgehen – sie wird der SPD auch nicht nützen. Die Genossen müssen lernen, dass es jetzt auf gute Sacharbeit und Verlässlichkeit ankommt. Es ist gut, dass die Union an dieser Stelle keinen Millimeter von ihrer Haltung abgerückt ist und die SPD zur Raison gerufen hat. Der Gesetzentwurf wurde von der SPD inzwischen zurückgezogen.