Die Herausforderung, die Migrationskrise zu lösen, ist ohne Zweifel gewaltig. Mit der Debatte und dem gestrigen Beschluss ist deutlich geworden, dass das sog. Rückführungsverbesserungsgesetz der Ampel, das gestern im Bundestag beschlossen wurde, gemessen an dieser Herausforderung ein Rohrkrepierer ist. Dieses Gesetz löst die Migrationskrise nicht einmal im Ansatz. Durch die von den Grünen forcierten Änderungen ist ein ohnehin schon wirkungsschwaches Gesetz komplett wirkungslos gemacht worden. Ein Sieg der Grünen auf ganzer Linie. Offensichtlich hatten SPD und FDP weder die Kraft noch den politischen Willen, sich gegen die grünen Migrationsträumereien durchzusetzen. Künftig bekommen Ausreisepflichtige, die in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam genommen werden sollen, auf Kosten der Steuerzahler einen Pflichtverteidiger spendiert, dessen Ziel die Verhinderung der Rückführung ist. Hierbei handelt es sich um Personen, die das komplette rechtsstaatliches Verfahren bereits durchlaufen haben. Durch die Hinzuziehung des Pflichtverteidigers im Zuge der einstweiligen Anordnung können die Betroffenen nun Kenntnis vom geplanten Inhaftierungstermin erlangen und sich der Abschiebung durch Untertauchen entziehen. Auch Minderjährige und ihre Familien sollen grundsätzlich nicht mehr in Ausreisegewahrsam genommen werden können, was eine Verschlechterung gegenüber dem status quo bedeutet. Die von der Bundesregierung erwarteten 600 zusätzliche Abschiebungen jährlich sind angesichts von mehr als 700 Asylanträgen täglich im letzten Jahr und mehr als 242.000 ausreisepflichtigen Ausländern nicht mehr als Ergebniskosmetik. Dieses Gesetz verdient seinen Namen wahrlich nicht. Zur dringend erforderlichen Asylwende in Deutschland gehört auch eine konsequente Durchsetzung von Ausreisepflichten. Als CDU/CSU Bundestagsfraktion haben wir hierfür umfassende Vorschläge vorgelegt.