In den letzten Tagen und Wochen ist kontrovers und manchmal auch etwas hysterisch über den Globalen Migrationspakt (,,GCM”) diskutiert worden.
Als Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir diese Diskussion aktiv und selbstbewusst aufgegriffen und in dieser Woche einen Entschließungsantrag im Deutschen Bundestag verabschiedet, mit dem wir uns grundsätzlich hinter den Migrationspakt stellen, die Vorzüge herausstellen und zugleich die geäußerten Bedenken aufgreifen, indem wir uns zu den kritikwürdigen Punkten klar positionieren. Ein Entschließungsantrag ist eine Willenserklärung des Gesetzgebers und verdeutlicht die Haltung des Parlaments für denkbare spätere Auslegungsfragen. Er ist damit rechtlich stärker als andere Instrumente, wie beispielsweise eine Protokollerklärung einer Regierung zum Migrationspakt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt den Migrationspakt als Beitrag, Migration weltweit besser zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen. Die Verabschiedung des Pakts ist im nationalen Interesse Deutschlands, weil ein Zugang von Migranten zu Gesundheitsversorgung und sozialen Leistungen in anderen Teilen der Welt den Migrationsdruck nach Europa und nach Deutschland perspektivisch verringern. Wir brauchen keine Sorge zu haben vor Standards, die in Deutschland schon lange gelten.
Im Ergebnis zielt der GCM darauf ab, die Situation der Migranten in den Herkunfts- und Transitländern zu verbessern, den Menschenschmuggel und die Schleuserkriminalität international zu bekämpfen und dazu beizutragen, dass der europäische Grenzschutz noch stärker ausgebaut wird. Gerade für uns ist die Verpflichtung der Herkunftsländer zur Rücknahme der eigenen Staatsbürger besonders wichtig für eine erfolgreichere Rückführung ausreisepflichtiger Personen.
Mit der Entschließung stellen wir fest, dass die nationale Souveränität Deutschlands durch den GCM nicht zur Disposition gestellt wird. Er begründet keine einklagbaren Rechte und Pflichten und entfaltet keinerlei rechtsändernde oder rechtsetzende Wirkung. Dazu gehört, dass unsere Gesetze im Bereich des Ausländer-, des Sozial- und des Staatsbürgerschaftsrechts uneingeschränkt gelten und durchgesetzt werden.