Letzte Woche war ich auf Einladung des Landesvorsitzenden Jan Reinecke zu Gast beim BDK Hamburg und konnte mich vor Ort fachlich mit dem Landesvorstand über die Sicherheitsarchitektur in Deutschland austauschen. Der BDK vertritt in Hamburg rd. 70 Prozent der Kriminalbeamten sowie Bediensteten des Hamburger Landeskriminalamts.
Gesetze, die wir im Deutschen Bundestag im Bereich der Verbrechensbekämpfung beschließen, haben in aller Regel auch Geltung in den Ländern, wie beispielsweise die Novellierung der Geldwäscheverordnung. Mithilfe der Geldwäscheverordnung versuchen wir gemeinsam die Clanstrukturen in Deutschland zu bekämpfen, indem wir den Clans ihre Vermögenswerte wie Autos oder Immobilien entziehen. Beim BDK habe ich mir berichten lassen, wie die Arbeit in der Praxis aussieht und ob die Bundesgesetze den nötigen Ermittlungsraum zu lassen oder ob wir weitere Gesetzesnovellierungen benötigen.
Beeindruckend war die große Expertise und das hohe Engagement, das die Vertreter des BDK an den Tag gelegt haben.
Mit auf den Weg nach Berlin habe ich genommen, dass wir bestehende Rechtsinstrumente wie Abschiebegewahrsam und Abschiebehaft ausbauen und neue schaffen müssen, um Abschiebungen künftig in größerer Zahl auch erfolgreich durchführen zu können.
Außerdem dürfen wir beim Datenschutz den Bogen nicht überspannen. Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage ist es Ermittlern beispielsweise nicht möglich, Verbindungsdaten, die nur wenige Wochen alt sind, zu sichern, weil die Netzanbieter diese binnen kürzester Zeit löschen bzw. hierzu gesetzlich verpflichtet sind. In der Regel dauert es aber mehrere Wochen bis eine Straftat den Behörden überhaupt bekannt geworden ist. In diesen Fällen haben die Ermittler keine Chance mehr die Daten zu sichern und die begangene schwere Straftat aufzuklären. In Fällen des Terrorismus, des Extremismus oder der Kinderpornographie ist das fatal. Bei aller Bedeutung des Datenschutzes darf dieser aber auch nicht zum Täterschutz werden.