Alleinerziehende, in aller Regel Frauen, schultern mit Berufstätigkeit und Kindeserziehung besondere Lasten und unterliegen zugleich einem besonderen Armutsrisiko. Die Union hat es sich zur Herzensaufgabe gemacht, gerade dieser Gruppe besonders unter die Arme zu greifen und sie in vielfacher Hinsicht stärker zu entlasten. Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben wir deshalb das Gute-Kita-Gesetz beschlossen und mehr finanzielle Spielräume geschaffen. Insbesondere mit der Kindergelderhöhung, 5,5 Mrd. Euro für mehr Qualität und geringere Beiträge in der Kindertagesbetreuung sowie einer Verdopplung beim steuerlichen Entlastungsbetrag für alleinerziehende Mütter und Väter haben wir viel für Alleinerziehende getan.
Der bereits vor dem Russlandkrieg hohe Preisanstieg hat mit explodierenden Energiepreisen in allen Lebensbereichen eine neue Dimension erreicht. In den vergangenen Monaten ist die Inflationsrate in Deutschland stark gestiegen. Die Verbraucherpreise im März lagen 7,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Mieten, Immobilienpreise und Mietnebenkosten sind in den vergangenen Monaten noch einmal stark angestiegen. Diese Problematik betrifft überproportional Alleinerziehende. Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Juli 2021 zeigt, dass beinahe die Hälfte aller Alleinerziehenden als einkommensarm gilt und mit ihren Kindern in prekären Verhältnissen lebt. Trotz Vollzeitjob sind damit besonders alleinerziehende Eltern von Armut bedroht. Angesichts der derzeitigen Situation ist es nunmehr dringend geboten diese Gruppe in besonderem Maße zu unterstützen. Deshalb hat die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag einen Antrag zur Entlastung Alleinerziehender eingebracht.
Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, als Sofortmaßnahme für Alleinerziehende den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro anzuheben, perspektivisch eine Umwandlung des Entlastungsbetrags in einen Steuerabzugsbetrag, das heißt Abzug von der Steuerschuld, zu prüfen, das Kindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen, kurzfristig und unbürokratisch einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro zu gewähren und den Freibetrag nach § 17 Nummer 3 Wohngeldgesetz für Alleinerziehende um 20 Prozent anzuheben. Wir freuen uns sehr, dass die Bundesregierung die Notsituation erkannt hat und mit den Kindersofortbonus einen ersten Punkt unserer Forderung aufgreift. Aber dies allein reicht nicht.