Wir nehmen Tierwohl und Tierschutz ernst. Deshalb haben wir in dieser Woche das Tierschutzgesetz geändert. Damit wird das Töten von Küken und schmerzempfindlichen Hühnerembryonen ab kommendem Jahr verboten. Möglich geworden ist dieses Verbot auch durch die Forschung, weil es mittlerweile praxistaugliche Methoden gibt, mit denen vor dem Schlüpfen des Kükens das Geschlecht bestimmt werden kann. Somit können Eier, aus denen männliche Küken schlüpfen würden, aussortiert werden, so dass die Tötung dieser Küken entfällt.
Mit dem Verbot wird einer gesellschaftlichen Debatte Rechnung getragen, die auch die gestiegene Bedeutung von Tierwohl und Tierschutz in der Bevölkerung berücksichtigt. Das Verbot des Kükentötens ist dabei ein Baustein, zu denen auch die Einführung eines Tierwohllabels, bessere Haltungsbedingungen und Vermeidungsstrategien von Tierversuchen gehören. Hier ist das Bundeslandwirtschaftsministerium sehr aktiv, allerdings wollen wir diese Änderungen zusammen mit und nicht gegen die Bauern erreichen. Deshalb ist eine Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe zum Beispiel beim Stallumbau notwendig. Tierwohl kostet Geld und dies wird sich auch auf Verbraucherpreise auswirken. Mehr Tierwohl lässt sich sofort erreichen, wenn die Menschen jenseits von Lippenbekenntnissen auch mehr für Produkte aus artgerechter Haltung ausgeben. Nur gesamtgesellschaftlich werden wir hier nachhaltig Fortschritte erreichen.
Faktisch muss man aber auch feststellen, dass auch Produkte aus konventioneller Haltung in Deutschland sicher produziert werden und viele Menschen mit geringeren Einkommen ein berechtigtes Interesse an bezahlbaren Lebensmitteln haben. Auch hier gilt es also, die Verbesserungen mit Augenmaß zu erreichen. Das Verbot des Kükentötens durch neue Technologien ist ein Ansatz, wie dies gelingen kann.