Gestern hat die Unionsfraktion, wie in den Sondierungen mit der SPD beschlossen, das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familienauszugs in den Bundestag eingebracht. Bis zur endgültigen Neuregelung wird es damit keinen Nachzug von Familienangehörigen bei Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz geben. Ohne diese Übergangsregelung wäre der Familiennachzug ab 16. März 2018 ungeregelt geblieben. Anschließend soll die mit der SPD in den Sondierungen verabredete Regelung gelten, wonach 1000 Familienmitgliedern pro Monat unter engen Bedingungen der Nachzug nach Deutschland ermöglicht wird. Damit setzen wir eines unserer zentralen Anliegen um.