Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat am 18.06.2024 gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, in der Bundespressekonferenz in Berlin den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2023 vorgestellt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Inlandsgeheimdienst der Bundesrepublik Deutschland, ist neben meiner Tätigkeit im Parlamentarischen Kontrollgremium zur Überwachung der Nachrichtendienste nun auch meine Zuständigkeit im Innenausschuss des Deutschen Bundestages. Im Mittelpunkt der Vorstellung des Berichts standen hybride Bedrohungen wie Cyberangriffe und Spionage insbesondere durch das russische Regime sowie die extremistischen Bedrohungen durch Islamismus, Rechtsextremismus und Linksextremismus.
All diese Phänomene bedrohen unsere Demokratie und unsere Sicherheit. Als CDU haben wir einen 360-Grad-Blick auf alle extremistischen Bedrohungen. Aber nicht so die Ministerin. Im Vorwort schreibt sie erneut: „Rechtsextremismus ist nach wie vor die größte Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie und die Menschen, die in ihr leben.“ Außerdem publizierte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) noch kurz vor ihrem Amtsantritt einen Gastbeitrag in einem Antifa-Magazin, das selbst vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Und mehr als irritierend ist auch die neueste Aussage der Bundesinnenministerin nach der schrecklichen und tödlichen Gewalttat in Bad Oeynhausen: „Ich glaube, dass wir über diese Form der nicht gelungenen sozialen Integration viel mehr reden müssen.“ Man kann nur erahnen, was die Eltern des ermordeten jungen Mannes hierbei empfunden haben müssen. Ihr eigener Koalitionspartner, Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki, bezeichnet Nancy Faeser kürzlich auf dem aufstrebenden und erfolgreichen Medienportal „Nius“ als „Gefahr für die Demokratie“. Ich stimme mit unserem Generalsekretär Carsten Linnemann überein, der diese Aussage von Frau Faeser als völlig inakzeptabel und „de facto eine Täter-Opfer-Umkehr“ bezeichnete. Als Union fordern wir, volljährige Heranwachsende künftig regelhaft nach Erwachsenenstrafrecht zu belangen. Angezeigt ist überdies, die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre abzusenken. Es geht darum, Erziehungsmaßnahmen auch bei jenen zu ermöglichen, die schon vor ihrem 14. Geburtstag eine Reihe von Straftaten begehen. Vorgestern Abend konnte ich mich auf dem Hessenfest in der Hessischen Landesvertretung in Berlin mit dem hessischen Ministerpräsidenten und Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz (sowie ehemaligen hessischen Innenminister) Boris Rhein und seinem Staatsminister für Inneres, Sicherheit und Heimatschutz austauschen und werde mit Professor Roman Poseck dazu in Kontakt bleiben.
Leider hat sich die Ampel-Regierung und insbesondere die Bundesinnenministerin alleine dem „Kampf gegen Rechts“ verschrieben, so dass sie insbesondere für die enorme Bedrohung durch den Islamismus blind ist. Der Verfassungsschutzbericht zeigt auf, dass es ein islamistisches Personenpotenzial von 27.200 Personen gibt. Hierbei darf man aber nicht vergessen, dass es nicht nur um die reinen Zahlen, sondern auch um die Intensität der Propaganda geht, wie etwa in sozialen Medien und die Verfestigung der Strukturen in der Szene. Weil sich insbesondere junge Menschen immer mehr im digitalen Raum radikalisieren, sind viele Islamisten inzwischen nicht mehr entsprechenden Organisationen zuzuordnen.
Ein weiterer Beleg für die Gefahr des islamistischen Terrorismus sind auch die Zahlen der neu eröffneten Verfahren beim Generalbundesanwalt (GBA):
Im Jahr 2023 hat der GBA 461 Verfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus gegen 492 Beschuldigte und gegen unbekannt, 21 Verfahren mit Bezug zum Rechtsextremismus gegen 40 Beschuldigte und gegen unbekannt, drei Verfahren mit Bezug zum Linksextremismus gegen vier Beschuldigte und gegen unbekannt sowie 185 Verfahren mit Bezug zum Ausländerextremismus gegen 193 Beschuldigte und gegen unbekannt eingeleitet.
Der aktuelle Verfassungsschutzbericht belegt schwarz auf weiß, dass die Bedrohungen für unsere freiheitliche Demokratie von innen und außen weiter wachsen und zunehmend die Stabilität unserer freiheitlichen Demokratie unterminieren. Erschreckend ist, dass nicht nur die Zahl der extremistischen Straftaten steigt, sondern in allen extremistischen Spektren auch die Zahl der Gewaltdelikte zunimmt. Nun rächt sich, dass die Bundesinnenministerin bei der Bekämpfung des Islamismus, aber auch des gewaltbereiten Linksextremismus, zu lange weggeschaut hat und anders als im Bereich Rechtsextremismus überhaupt keinen Plan hat. Diese Kritik ist auch intern innerhalb der Sicherheitsbehörden weit verbreitet.
Außerdem wird man den Verdacht nicht los, dass mit unterschiedlichem Maß gerechnet wird. Denn: Wir haben zwar im Verfassungsschutzbericht 25.660 Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund. 2022 waren es noch 20.967, so dass es sich um eine Steigerung von fast 5000 Taten handelt. Von diesen rund 25.000 rechtsextremistischen Taten sind allerdings der größte Anteil lediglich Propagandadelikte.
Besorgniserregend ist auch die Explosion antisemitischer Straftaten, die jüdisches Leben in unserem Land zunehmend bedroht und dies immer mehr auch aus islamistischen und linksextremen Kreisen.
Zur Stärkung unserer wehrhaften Demokratie und zur Abwehr terroristischer und extremistischer Bedrohungen sind unsere Sicherheitsbehörden zwingend auf zeitgemäße Befugnisse wie Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung, verpflichtende Speicherung von IP-Adressen, erweiterte Auskunftsbefugnisse für Finanzermittlungen und intelligente Videotechnik angewiesen. All diese Instrumente verweigern die Ampel-Parteien den Sicherheitsbehörden jedoch konsequent. Sie nehmen damit eine weitere Ausweitung terroristischer und extremistischer Gefahren für unser Land in Kauf. Ein echter Kurswechsel, eine „Zeitenwende Innen- und Sicherheitspolitik“, kann bei der nächsten Bundestagswahl nur mit der Union gelingen.
Fotos: Andreas Kuckro (Team Minister Poseck) / Maximilian Lüderwaldt (Bundestag) / Verfassungsschutz der Bundesrepublik Deutschland (Geheimdienst Inland)