Erneut beweist Robert Habeck kein gutes Händchen im Umgang mit der Wirtschaft, dessen oberster Interessenvertreter er als Bundeswirtschaftsminister eigentlich sein sollte. Die ursprüngliche Regelung sah vor, dass bis zum 31. März 2024 alle Unternehmen die Schlussabrechnung für erhaltene Corona-Hilfen bei den zuständigen Stellen des jeweiligen Landes eingereicht haben müssen. Abrechnung und Einreichung sind laut Vorgabe ausschließlich durch Steuerberater in digitaler Form möglich und nicht durch die betroffenen Unternehmen selbst. Wer die Frist nicht einhält, soll zur Kasse gebeten werden. Es droht im Nachhinein eine Rückforderung der rechtmäßig bewilligten Corona-Hilfen und der zurückzuzahlende Betrag soll ab dem Zeitpunkt der Auszahlung mit 5 % zusätzlich verzinst werden. Damit würden die ursprünglichen Corona-Hilfen zu Corona-Lasten für die Unternehmen.
In der Corona-Pandemie konnten sich viele Unternehmen nur mit Hilfe dieser Corona-Hilfen über Wasser halten. Das Geld war als schnelle Hilfe von unserer Bundesregierung zum Zeitpunkt der Pandemie zur Verfügung gestellt worden. Richtig ist, dass alle ausgezahlten Hilfen nun auch geprüft werden, um Missbrauch zu verhindern. Der Staat hat eine Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern. Gut 400.000 Schlussabrechnungen sind bereits bei den Ämtern eingereicht und warten auf Bearbeitung. Die Steuerberaterkammer moniert zu Recht, dass die nun bestellte Eile keinen Sinn macht, wenn zuständigen Stellen der Länder mit der Bearbeitung selbst nicht hinterherkommen. Lediglich 15 Prozent, also gut 60.000 Schlussabrechnungen sind bislang bundesweit von den Finanzämtern final beschieden worden und die Abarbeitung soll bis 2027 Zeit dauern. Die Steuerberater haben zusätzlich zu ihren regulären Mandaten und Fristen zur Einreichung von Steuerklärungen hunderte Abrechnungsfälle von Corona-Hilfen und das Verfahren ist entgegen der ursprünglichen Ankündigung zu einem Bürokratiemonster mutiert, indem sämtlich Belege, die bereits im vorläufigen Verfahren eingereicht und anerkannt worden waren, nun mit der Schlussabrechnung erneut eingereicht werden müssen.
Ich habe mich dazu auch diese vergangene Woche bereits in der BILD dazu geäußert und angemahnt, dass der Wirtschaftsminister Habeck diesen Bürokratie-Wahnsinn umgehend stoppen muss. Hier werden Personalressourcen sowohl auf Seite der Steuerberater als auch auf Seite der Länderverwaltungen durch Doppelarbeit vergeudet, die im erforderlichen Umfang gar nicht zur Verfügung stehen. Es kann nicht sein, dass Unternehmen, die staatliche Corona-Hilfen rechtmäßig erhalten haben, jetzt vor finanziellen Rückforderungen wegen Fristablaufs bangen müssen und gleichzeitig lässt sich der Staat mit der Bearbeitung der Schlussrechnungen viele Jahre Zeit. Darüber hinaus haben wir diese Woche als CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Antrag „Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen verlängern“ eingebracht, der den Unternehmen und auch den Finanzämtern noch einmal Aufschub gibt. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima fehlten am 8. Februar 2024 trotz versandter Erinnerungen immer noch rund 70.000 Schlussabrechnungen. Im Verhältnis zu den bereits eingereichten 400.000 und den „erst“ beschiedenen 60.000 Schlussabrechnungen, ist das eine Größe, die aus unserer Sicht bis zum Jahresende erbracht werden kann. Vorausgesetzt: Das bürokratische „Kleinklein“ wird eingestellt. Denkbar wäre aus meiner Sicht, dass Steuerberater im Rahmen der Abschlussprüfung für ihre Mandanten erklären können, dass sich keine Änderungen der Angaben gegenüber der Antragstellung ergeben haben und eine Nachreichung von Unterlagen nur in den Fällen erfolgt, in denen es zwischenzeitlich zu nennenswerten Abweichungen gekommen ist. In unserem Antrag fordern wir die Abgabefrist vom 31. März 2024 bis zum 31. Dezember 2024 (ggf. über eine quotale Regelung) zu verlängern, die Prüfung der Schlussabrechnungen sowohl bei der Auswahl der Stichproben als auch bei der Durchführung risikoorientiert vorzunehmen und Unternehmen sowie prüfenden Dritten bei Rückfragen eine Antwortfrist von mindestens vier Wochen einzuräumen. Auch die Mitarbeiter der Behörden leiden unter dem Druck, der nun zusätzlich vom Wirtschaftsministerium erzeugt wird. Das damalige Versprechen, Corona-Wirtschaftshilfen unbürokratisch zu vergeben und zu prüfen, muss jetzt auch eingelöst werden.
In der gestrigen Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz, haben sich Bund und Länder mit den Berufsorganisationen auf eine letztmalige Fristverlängerung bis immerhin zum 30. September 2024 geeinigt.