So oder so ähnlich hat es sich wohl die Bundesregierung bei ihren Haushaltsplanungen für das kommende Jahr gedacht. Aber diese Regierung ist mit ihren Tricksereien aufgeflogen und muss nun feststellen, „das bisschen Haushalt“ macht sich eben nicht von allein.
Die Ampel-Parteien haben offensichtlich zu unterschiedliche Vorstellungen und nun wird versucht alle Wünsche durch Verschleierung zu finanzieren. In einer Demokratie darf verfassungswidriges politisches Handeln nicht einfach hingenommen werden. Es ist die Verantwortung einer staatstragenden Opposition, das Regierungshandeln zu kontrollieren und bei verfassungswidrigem Handeln auch das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Das gilt in besonderem Maße für den Umgang des Staats mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind wir dieser Verantwortung nachgekommen und haben den 2. Nachtragshaushalt 2021 aus guten Gründen beklagt. Konkret ging es um die rückwirkende Umwidmung von zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ausgebrachten Kreditermächtigungen zu Gunsten des Klimaschutzes, die nachträgliche Verabschiedung des 2. Nachtragshaushaltes 2021 im Jahr 2022 und eine neue Anrechnungspraxis von Abflüssen aus Sondervermögen auf die nach der Schuldenbremse zulässige Nettokreditaufnahme; ein Modus, der im Ergebnis die Schuldenbremse aushöhlen sollte.
In all diesen Punkten hat das Bundesverfassungsgericht gravierende Verstöße gegen das Grundgesetz festgestellt und deshalb den 2. Nachtragshaushalt 2021 der Ampel nicht nur für verfassungswidrig, sondern sogar für nichtig erklärt. Das Urteil stärkt die Schuldenbremse – das ist aus Gründen der Generationengerechtigkeit und nachhaltiger Finanzen richtig. Wir sind der Überzeugung: Aktuelle Probleme dürfen nicht zu Lasten zukünftiger Haushalte und Generationen gelöst werden.
Wirtschaftliche Dynamik wird nicht durch staatliche Subventionen entfaltet, wie es insbesondere im Bereich der Klimaschutzpolitik der Fall ist, sondern durch gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen, für die Staat und Politik Sorge tragen müssen. Aber die Ampel macht seit zwei Jahren mit einer Verknappung des Energieangebots, Planungsunsicherheit und immer mehr Bürokratie genau das Gegenteil.
Die finanziellen Folgen des Urteils sind merklich, aber keineswegs untragbar. So waren die im Klima- und Transformationsfonds nun „fehlenden“ 60 Mrd. Euro nur zu einem geringen Teil für das Jahr 2024 eingeplant. Die restlichen Mittel sollten in den Folgejahren zum Einsatz kommen. Insofern müssen in erster Linie, die für das Jahr 2024 eingeplanten Mittel durch Einsparungen an anderer Stelle finanziert werden. Angesichts von Rekordsteuereinnahmen bleibt darüber hinaus festzustellen: Der Bund hat kein Einnahme- sondern ein Ausgabenproblem. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwingt die Ampel nun zur Prioritätensetzung.
Nach einem wochenlangen Haushaltsstreit der drei Koalitionspartner gab es diese Woche nun kurz vor der Regierungserklärung des Kanzlers eine Einigung. Herausgekommen ist: Tanken, Heizen und Fliegen wird für alle teurer da die CO²-Abgabe um 10 Euro pro Tonne angehoben wird, Plastikverpackungen und Flugbenzin auf innerdeutschen Strecken werden „besteuert“, die Förderung von E-Autos wird früher als geplant beendet und in der Forst- und Landwirtschaft werden Steuervergünstigungen gestrichen. Das heißt im Umkehrschluss: Alle Maßnahmen werden früher oder später auch die Endverbraucher treffen und im Luftverkehr findet eine einseitige Belastung statt, die zu weiteren Marktverschiebungen zu Gunsten ausländischer Flughäfen führen wird.
Die Ampel hat nicht die Kraft und den Willen die selbstverschuldete Haushaltskrise als Chance zu begreifen und für überfällige Reformen und echte Haushaltskonsolidierung zu nutzen. Die Zeche für den Haushaltsbetrug zahlen nun Bürger, Unternehmen und Landwirte.
Wir als CDU/CSU haben gezeigt, wo es Einsparpotential gibt. Beispielhaft genannt sei hier das Bürgergeld. Allein 100.000 Menschen mehr in Arbeit zu bringen, würde gesamtstaatlich eine Entlastung der Staatsfinanzen von bis zu 3 Mrd. Euro bedeuten. Hinzu kommen die Leistungsansprüche für Flüchtlinge, für die wir mittlerweile stark kritisiert werden in Europa, da es immer mehr Flüchtlinge ohne Bleiberecht anlockt. Aber auch überholte Förderprogramme und erhebliche Personalzuwächse in den Bundesministerien und Behörden bieten Möglichkeiten für umfassende Einsparungen. Allein für die Kindergrundsicherung plant die Ampel mit einem zusätzlichen Bedarf von über 5.000 Stellen. Und die von CDU/CSU immer wieder geforderte Rückabwicklung des Gebäudeenergiegesetzes würde knapp 10 Mrd. Euro einsparen.
Diese Einigung auf den letzten Metern des Jahres bedeutet nichts anderes als Flickschusterei und verschleierte Steuererhöhungen, die geeignet sind Deutschland als drittgrößte Volkswirtschaft noch tiefer in die Rezession zu stürzen.