In dieser Woche haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Positionspapier „Kinderschutz 4.0 – Unsere Agenda für den Schutz von Kindern in der digitalen Welt“ auf den Weg gebracht und damit nahtlos an unsere umfangreichen Initiativen in der Vergangenheit angeknüpft wie der Erhöhung des Strafrahmens für sexuellen Missbrauch an Kindern sowie des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischen Materials, dem Ausbau von Präventionsprogrammen und der Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten durch eine maßvolle Erweiterung von Befugnissen. Viele unserer Forderungen konnten wir umsetzen. Dennoch steigen die Meldungen insbesondere über Missbrauchsdarstellungen im Netz weiter an und wir hören aus der Praxis, an welchen Stellen Nachbesserungsbedarf besteht. Besonders besorgniserregend ist der sexuelle Kindesmissbrauch im Internet. Hier fordern wir seit langem und immer wieder in Übereinstimmung mit allen Experten, eine Mindestspeicherpflicht für IP-Adressen für die Provider, damit Täter im Verdachtsfall ermittelt werden können. Darüber hinaus fordern wir eine weitere Ausweitung behördlicher Befugnisse. Bei Vorliegen eines konkreten Verdachts einer schweren Straftat – wie des sexuellen Missbrauchs von Kindern – und einer richterlichen Anordnung im Einzelfall muss die Telekommunikationsüberwachung bei interpersonellen Kommunikationsdiensten möglich sein. Wir setzen uns für eine Weiterentwicklung der Fortbildungen für Familienrichterinnen und Familienrichter, Jugendrichterinnen und Jugendrichter ein. Dabei soll ein länderübergreifendes, überregionales und gemeinsames zwischen Bund und Ländern entwickeltes Fortbildungsprogramm zum Einsatz kommen. Für einen effektiven Kampf gegen Kindesmissbrauch muss darüber hinaus der Informationsaustausch zwischen Jugendämtern und Strafverfolgungsbehörden weiter verbessert werden.
Auch im Gesundheitswesen setzten wir uns dafür ein, dass ein interkollegialer Ärzteaustausch zum Schutz der Kinder ermöglicht wird. Ärzte müssen bei der Erkennung von Misshandlung und Missbrauch an Kindern die Möglichkeit haben, sich rechtssicher auszutauschen, so dass ein Ärzte-Hobbing zum Nachteil der Kinder verhindert wird. Im Jahr 2020 wurde von den Jugendämtern in Deutschland, mit knapp 194.500 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls ein neuer Höchststand erreicht. In rd. 32% der Fälle wurde später auch eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Die Bereitstellung finanzieller Ressourcen in ein effektives Kinderschutzsystem zur Verhinderung individuellen Leids würde nicht nur dem moralischen Anspruch unserer entwickelten Gesellschaft entsprechen und das Leben der Kinder und Jugendlichen verbessern, sondern sich auch ökonomisch langfristig lohnen. Die Deutsche Traumafolgekostenstudie berechnet die Folgekosten aller Misshandlungsformen in Deutschland auf 11,1 bis 29,8 Mrd. Euro. Dies sind Folgekosten, die mit Hilfe flächendeckender Kinderschutzkoordinatoren in den Krankenhäusern verhindert werden können, wenn Ärzte Kindesmisshandlung frühzeitig erkennen und intervenieren können. Deshalb wollen wir den medizinischen Kinderschutz in den Regelsystemen der Krankenkassen verankern und machen uns für verbindliche, regelmäßige Aus- und Fortbildungen von Ärzten im Bereich des Kinderschutzes stark.
Mit unterschiedlichen Präventionsprogrammen haben wir schon in der Vergangenheit einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Kinder geleistet. Deshalb wollen wir Erfolgsmodelle wie „Kein Täter werden“ und die Sensibilisierungskampagne „Schieb den Gedanken nicht weg“ der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ausweiten und vor allem das Amt der UBSKM und deren Gliederungen, wie der Aufarbeitungskommission und den Nationalen Rat verstetigen. Es braucht flächendeckende Anlaufstellen für Betroffene, diese wollen wir vor allem auch im ländlichen Raum schaffen.
Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben uns überdies zum Kinderschutzpakte der EU-Kommission klar positioniert. Kindesmissbrauch macht an nationalen Grenzen keinen Halt. Wir brauchen Lösungen auf europäischer Ebene und befürworten die Pläne eines EU-Zentrums, welches mit Befugnissen und Kompetenzen zur Aufdeckung von Missbrauch im Internet ausgestattet ist. Auch die Provider wollen wir stärker in die Pflicht nehmen, dass diese auf ihren Plattformen mehr für den Kinderschutz tun. Natürlich müssen die Grundrechte und die End-zu-End-Verschlüsselungen eines jedes EU-Bürgers dabei gewahrt werden. Es braucht eine verstärkte Zusammenarbeit der Provider und dem neu zu entstehenden EU-Zentrum, es braucht Investitionen in KI um Sicherheitssysteme zu schaffen, die beides können: Grundrechte und Kinderschutz. Deshalb legen wir unser Augenmerk auf mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung, damit sich Kinder und Jugendliche auch im Internet frei bewegen können.
Unser gesamtes Positionspapier finden Sie hier.