In dieser Woche fand eine Fragestunde im Bundestag statt, die sich an das Familienministerium richtete. Ich habe zum Demokratiefördergesetz zwei Fragen eingereicht und dabei die Hintergründe für eine gesetzliche Regelung kritisch hinterfragt. Wenn man das Gesetz liest, so wird man schnell feststellen, es steht materiell sehr wenig drin. Genau das bestätigte der Parlamentarische Staatssekretär Sven Lehmann in der Fragestunde: „Wir haben das Gesetz extra schmal formuliert, da genaue Details in der Richtlinie geregelt werden sollen.“ Und damit bestätigen sich die Vermutungen der Union. Eine Förderrichtlinie wird allein exekutiv auf Regierungsebene beschlossen und entzieht sich damit vollständig des parlamentarischen Einflusses. Man muss kein Hellseher sein, um zu erkennen, wo die Reise hinführt. Es ist zu befürchten, dass die Bekämpfung bestimmter demokratiegefährdender Phänomene wie der Islamismus, der ausländische Rechtsextremismus, muslimischer Antisemitismus und Linksextremismus eine im besten Fall untergeordnete und im schlimmsten Fall überhaupt keine Rolle bei den Maßnahmen des Förderprogramms „Demokratie leben“ spielen werden.
Auf die Frage, ob die Bundesregierung in diesem Gesetz zumindest eine Extremismusklausel vorsehen werde, also ein klares Bekenntnis aller geförderten Träger zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Landes, gab es die Antwort, dass „die Ziele des GG auch im Normtext des Gesetzentwurfes enthalten sind“. In der Tat wird in §5 Fördervoraussetzungen in Abs. 2 Juristische Personen des privaten Rechts im ersten Unterpunkt aufgelistet, dass „die Ziele des Grundgesetzes (zu) achten“ sind. Wie man aus diesem Untersatz ein klares Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ableiten kann, erschließt sich mir allerdings nicht. Immer wieder fallen einzelne Personen linker Vereine und Verbände im Netz mit Hetze gegenüber unseren Polizeibehörden auf und doch werden diese unter dem Label der Demokratieförderung unterstützt (z.B. Amadeu Antonio Stiftung, Kiez:Story). In der letzten Förderperiode richteten sich 2/3 aller geförderten Programme und Projekte gegen rechte Gewalt, 1/3 richteten sich gegen die Diskriminierung religiöser und kultureller Minderheiten und ganze acht Programme befassten sich mit der Bekämpfung linker Gewalt. Aus meiner Sicht ein Ungleichgewicht. Wir als CDU/CSU-Fraktion lehnen das vorliegende Gesetz ab. Uns liegt die Demokratie ebenso am Herzen, aber die gesetzliche Verstetigung der Demokratieförderung unter der Ampel dient nur einem Zweck: Der systematischen und dauerhaften Förderung von Organisationen, die eine inhaltliche Nähe zu den Regierungsparteien haben und als ideologischer Verstärker im vorpolitischen Raum dienen. Immerhin wird die Bereitstellung der finanziellen Mittel auch in Zukunft dem Parlament im Rahmen der Haushaltsplanung unterliegen. In der nächsten Sitzungswoche wird der Gesetzentwurf offiziell durch die Bundesregierung eingebracht werden. Wir als Union werden auf klare Bekenntnisse zu unseren Grundwerten bestehen und klare Regelungen zu den Verwendungszwecken einfordern.