Mit dem sogenannten Bürgergeld begibt sich die Scholz-Regierung auf einen Irrweg. Denn das „Bürgergeld“ schafft weder Respekt für die hart arbeitende Bevölkerung, noch bekämpft es die Arbeitslosigkeit in diesem Land. Im Gegenteil, das Bürgergeld vermindert in einer Zeit, in der es an allen Ecken an Fach- und Arbeitskräften mangelt und jeder auf dem Arbeitsmarkt gebraucht wird, den Anreiz zur Arbeitsaufnahme. Diese Reform schafft Fehlanreize und schmälert die Motivation, schnell wieder einen Job zu finden. Eine vierköpfige Familie soll mit einem Schonvermögen von 150.000 Euro trotzdem Anspruch auf das Bürgergeld haben, während berufstätige Eltern dafür mit ihren Steuern aufkommen und in diesen herausfordernden Zeiten oftmals selbst nicht wissen, wie sie ihre Strom- und Gasrechnungen bezahlen sollen und die steigende Inflation ihr Realeinkommen schmälert. Das ist zutiefst unsozial und verletzt die Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft. Vor allem die vollständige Übernahme der Heizkosten ist gegenüber der arbeitenden Bevölkerung nicht zu rechtfertigen.
Im ersten halben Jahr des Leistungsbezugs führen Pflichtverletzungen nicht zu Leistungsminderungen. So können zum Beispiel jegliche Angebote zur Arbeitsaufnahme ohne Folgen abgelehnt werden. Das und die überlangen Karenzzeiten sowie die Einführung hoher Schonvermögen sind der falsche Weg.
Wir als CDU/CSU-Fraktion lehnen deshalb gemeinsam mit den CDU/CSU-geführten Länder das Bürgergeld als Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen ab und stehen weiterhin zum zentralen arbeitsmarktpolitischen Grundsatz des Förderns und Forderns. Unbestritten ist, dass es angesichts der hohen Inflation von aktuell 10,4% eines zeitnahen Ausgleichs für die hilfebedürftigen Grundsicherungsempfänger bedarf.
Aus diesem Grund halten wir eine schnellere Anpassung der Regelsätze für sinnvoll und notwendig und haben einen eigenen Antrag für eine Erhöhung des Regelsatzes zum 1. Januar 2023 in den Bundestag eingebracht. Diesen hat die Ampel-Koalition mit ihrer Mehrheit gestern abgelehnt, so dass die Hilfeempfänger mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die zusätzlichen Mittel nicht zu Jahresbeginn erhalten werden. Es ist unverantwortlich, dass die Ampel unseren Vorschlag, diese Regelsatzerhöhung unabhängig vom Bürgergeldgesetz selbst vorzuziehen, abgelehnt hat
Die darüber hinausgehende Änderungen der Berechnungsmethode lehnen wir strikt ab. Wir stellen die Vermittlung in Arbeit in den Vordergrund. Eine Verbesserung der Betreuung und eine deutliche Verbesserung des Personalschlüssels in der Betreuung sind dafür dringend notwendig. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Jugendlichen.
Unsere Maßnahmen setzen auf dauerhafte Arbeitsvermittlung statt auf Bürgerverwaltung.