Im Mai diesen Jahres habe ich die Referenten von Europol, BKA, LKA und NGOs bei einer Tagung zum Thema „Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauch im Internet“ gefragt, ob die Vorratsdatenspeicherung ein wirksames Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung im Netz ist. Unisono sagte man mir, dass es kein besseres, schnelleres oder effektiveres Mittel zur Ermittlung der Täter gebe. Seit nunmehr 10 Jahren versucht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag die Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung, und zwar nur zur Verbrechensbekämpfung, rechtlich zu verankern und den Ermittlern so wirksame Befugnisse zur Ermittlung von sexuellen Verbrechen an Kindern zu verschaffen. In den letzten 5 Jahren konnten 19.150 Hinweisen nicht nachgegangen werden, weil es keine Vorratsdatenspeicherung, ja noch nicht einmal eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen von gibt. Vom BKA wissen wir, dass es pro Monat 10.000 Hinweise aus dem amerikanischen NCMEC-System gibt und das sind nur die erfassten Fälle. 51 Mio. Bilder, Filme und Texte allein in Europa bei Europa. Das jüngste Kind was bei all den furchtbaren Materialien auftauchte, war noch nicht einmal einem Monat alt.
Es ist gut, dass der EuGH sich in seinem Urteil für die Speicherung von IP-Adressen als zulässiges Mittel für eine wirksame Strafverfolgung der Täter ausgesprochen hat. Die Regierung und insbesondere die FDP zieht es allerdings vor, den Datenschutz höher zu bewerten als den Kinderschutz. Deshalb haben wir diese Woche einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht und debattiert, der eine sechsmonatige Speicherung von IP-Adressen bei den Providern vorsieht, auf die bei konkretem Verdacht durch richterlichen Beschluss von unseren Ermittlungsbehörden zugegriffen werden kann (https://dserver.bundestag.de/btd/20/023/2002344.pdf). Hierzu habe auch ich im heute im Bundestag gesprochen (https://youtu.be/yiymnMs-11Q).
Aus Sicht von CDU und CSU ist es völlig inakzeptabel, dass insbesondere FDP aber auch Grüne in Kauf nehmen wollen, dass tausende Kinder sexuell missbraucht werden und die Täter weiterhin nicht ermittelt werden können. Es kann nicht sein, dass der Datenschutz so heilig ist, dass er die Täter an dieser Stelle mehr schützt als die Opfer. Es ist die Aufgabe des Justizministers, unseren Ermittlungsbehörden zu ermöglichen, Ihre wichtige Arbeit zu machen und sie nicht dabei zu behindern.
Wir als Union sind die Letzten, die einen Überwachungsstaat wollen. Aber wir als Union sind scheinbar auch die Einzigen, die sich konsequent für die Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und den Schutz der Kinder einsetzten. Die aktuellen Entwicklungen machen es zwingend notwendig, dass hier mit Nachdruck gehandelt wird. Wir richten unseren hoffnungsvollen Blick dabei auf auf Innenministerin Faeser, die sich jüngst für die Speicherpflicht ausgesprochen hat und hoffen, dass sie standhaft bleibt gegenüber FDP und Grüne an dieser Stelle.