Am Donnerstag sprach ich im Plenum des Deutschen Bundestag zum Thema Abschiebung abgelehnter Asylbewerber. Tatsächlich gibt es in Deutschland etwa 290.000 ausreisepflichtige Personen, von denen 50.000 keine Duldung besitzen, also eigentlich sofort in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden könnten. Diese Menschen sind letztlich Wirtschaftsmigranten, die wegen besserer Chancen und höherer Sozialleistungen nach Deutschland kommen und die Kapazitäten hier nutzen. Kapazitäten, die gerade jetzt für die Frauen und Kinder gebraucht werden, die aus der Ukraine fliehen müssen.
Insofern ist es richtig, dass die Ampelkoalition in ihrem Koalitionsvertrag eine „Rückführungsoffensive“ vorgesehen hat. Leider ist bislang nicht eine einzige Maßnahme zur Umsetzung ergriffen worden. Obwohl die Coronapandemie nachlässt und Rückführungen leichter möglich wären, sind im Januar und Februar nur 2.569 Personen aus Deutschland abgeschoben worden, während es 44.000 Asyl-Erstanträge gegeben hat. Im aktuell debattierten Bundeshaushaltsentwurf 2022 wurden die Mittel für die freiwillige Rückkehr ebenfalls nicht erhöht – von Rückführungsoffensive bisher keine Spur.
Die konsequente, rechtsstaatliche Rückführung ausreisepflichtiger Asylbewerber ist aber integraler Bestandteil eines funktionierenden Asylsystems. Wir bekennen uns ausdrücklich zum grundgesetzlich geschützten Recht auf Asyl. Aber jeder, der Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen behindert, immer neue Abschiebehürden aufbaut oder Stimmung dagegen im Einzelfall macht, muss sich im Klaren darüber sein, dass er damit die Funktionsfähigkeit und Akzeptanz unseres Asylsystems beschädigt. Humanität und Ordnung sind zwei Seiten einer Medaille. Das heißt Asyl denjenigen Menschen zu gewähren, die schutzbedürftig und schutzberechtigt sind, ist genauso richtig, wie diejenigen Menschen in ihr Herkunftsland zurückzuführen, die nicht schutzberechtigt sind.
Meine Rede zum Thema können Sie hier anhören: https://dbtg.tv/cvid/7535635