In Paragraph 45d des Grundgesetzes heißt es: „Der Bundestag bestellt ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes.“ Dieses Gremium soll einerseits die parlamentarische Überwachung der Nachrichtendienste und ihrer Arbeit ermöglichen, es soll jedoch auch die nötige Geheimhaltung und Vertraulichkeit sicherstellen. Deshalb ist das Gremium bewusst klein gehalten. Insofern betrachte ich es als eine große Ehre, dass ich von meiner Fraktion für dieses 11köpfige Gremium vorgeschlagen und gestern im Bundestag gewählt wurde. Leider hat sich die Wahl mehrfach verzögert, weil sich SPD und Grüne bei der Besetzung des Vorsitzes nicht einig werden konnten.
Der Arbeit im PKGr messe ich eine hohe Bedeutung zu. Denn neben der Kontrollfunktion ermöglicht sie mir auch, mehr Informationen über Probleme zum Beispiel hinsichtlich Ausstattung und Befugnissen aus der Sicht der Nachrichtendienste zu erhalten. Gerade in der heutigen Zeit wird deutlich, dass wir geheimdienstliche Tätigkeit zum Schutz unserer Verfassung, zur Abwehr von Desinformation und verdeckten Aktivitäten anderer Staaten dringender denn je benötigen. Auch bei der Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität spielen die Geheimdienste eine wichtige Rolle. Ich werde die neue Aufgabe mit viel Elan angehen.