Bundesjustizminister Marco Buschmann hat gleich zu Anfang seiner Amtszeit einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche gemäß § 219a Strafgesetzbuch (StGB) angekündigt und mit einem Referentenentwurf auch bereits auf den Weg gebracht. Die Begeisterung in weiten Teilen der Ampel-Koalition für diesen Vorstoß ist angesichts der ethischen Dimension dieses Themas verstörend und sie berührt unser christliches Menschenbild in seinem Kern, weil es eben nicht allein um das Selbstbestimmungsrecht der Frauen geht, sondern auch um den Schutz des ungeborenen Lebens. Deshalb kämpft die Union seit Jahren gegen die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche.
Begründet wird die Notwendigkeit der Abschaffung damit, bessere Informationsmöglichkeiten für betroffenen Frauen und Rechtssicherheit für Ärzte schaffen zu wollen. Die Wahrheit ist allerdings, dass es längst Beratungsstellen gibt und Ärzte selbstverständlich Frauen aufklären, informieren und beraten dürfen. Es gab in den letzten Jahren lediglich eine rechtskräftige Verurteilung wegen § 219a StGB und diese beruht maßgeblich auf Werbung für den Schwangerschaftsabbruch im Internet. Im Jahr 2019 hatte die Union in einem Kompromiss mit der SPD die Informationsmöglichkeiten erweitert. Den Ärztinnen und Ärzten wurde damit ermöglicht, darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Zugleich darf ergänzend auf medizinische Informationen hingewiesen werden, die bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, bei den Ärztekammern und bei Beratungsstellen verfügbar sind. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht außerdem auch eine bei der Bundesärztekammer geführte entsprechende Ärzteliste. Die Liste enthält auch Angaben über die jeweils angewendeten Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs. Wenn also eine Frauen Informationsbedarf haben und auf der Suche nach ärztlicher Beratung sind, gibt es hier für bereits ausreichend öffentlich zugängliche Quellen.
Für uns als Christdemokraten ist das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ein wichtiger Baustein zum Schutz des ungeborenen Lebens und zur Ermutigung für eine lebensbejahende Entscheidung. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist etwas anderes als ärztliche Werbung für Zahnersatz oder kosmetische Eingriffe und deshalb muss es aus Sicht der Union rechtlich auch anders behandelt werden. Ungeborenes Leben ist ein sich entwickelndes Leben und kein „Zellhaufen“ oder „Schwangerschaftsgewebe“ wie manche Befürworter der Abschaffung des Werbeverbots es abschätzig bezeichnen. Die Menschenwürde ist unantastbar. Dies gilt für uns Christdemokraten auch für ungeborenes Leben. Deshalb ist ein Schwangerschaftsabbruch – gestützt auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – in Deutschland auch grundsätzlich verboten und strafbar. Ausnahmen davon sind rechtlich in §218a eng gefasst innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen und nach einem nachgewiesenen Beratungsgespräch.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag sieht die Abschaffung des Paragraphen 219a nur als Vorstufe zur Abschaffung des Paragraphen 218/218a Wir werden uns klar für das Leben aussprechen und nicht dagegen. Die Politik bzw. der Gesetzgeber sollte Grundlagen legen, um Frauen noch besser bei ihrer persönlichen Entscheidung zu informieren, zu beraten und zu begleiten. Dies werden wir in einem eigenen Antrag verdeutlichen und uns gleichzeitig deutlich gegen eine Abschaffung des Werbeverbots aussprechen.