Zu diesen wichtigen Zielen bringt die Unionsfraktion diese Woche einen Bundestagsantrag ein – „Explosion bei den Energiepreisen bekämpfen – zeitnah wirksam und gerecht entlasten“. Von einer Erhöhung der Energiepreise um bis zu 40% im Vergleich zum Vorjahr werden die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmen, hart getroffen. Die hohen Preissteigerungen betreffen aber nicht nur den Energiebereich. Die Inlationsrate ist auf über 5% gestiegen. Die Bundesregierung ist bisher jedoch untätig geblieben.
Als Unionsfraktion haben wir deshalb nun in einem Antrag konkrete Vorschläge zur Dämpfung der Energiepreise, zur Entlastung der Bürger und der Unternehmen vorgelegt und werden die Regierung in diesem Punkt nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Im Bundestag werden wir uns für die betroffenen Bürger und Unternehmen einsetzen. Als konkrete Maßnahmen schlagen wir u.a. vor:
* rasche und unbürokratische Abschaffung der EEG-Umlage,
* 2022 und 2023 ermäßigte Umsatzsteuer auf Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen,
* Absenkung der Stromsteuer von 20,5 Euro auf 1 Euro pro Megawattstunde,
* Absenkung der Energiesteuer auf Treibstoff, indem ökologisch erzeugter beigemischter Anteil nicht berücksichtigt wird,
* Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent / Km
* den Einkommenssteuertarif an die hohe Inflation anpassen und die kalte Progression abmildern,
* Kompensationen und verbesserten Carbon-Leakage-Schutz für besonders betroffene Unternehmen.
Dies ist nur ein Ausschnitt eines umfasenden Maßnahmenpakets, das aus unserer Sicht umsetzbar ist und auch umgesetzt werden muss, um die Inflationsspirale zu brechen und die Belastung der Bürger und der Wirtschaft erträglich zu halten. Hoffentlich nimmt sich die Bundesregierunghier ein Beispiel und beendet ihre Untätigkeit.